Aargau: Einspracheverfahren soll verkürzt werden

Im Kanton Aargau soll der Rechtsweg bei vom Volk oder vom Parlament gutgeheissenen Bauprojekten verkürzt und damit beschleunigt werden. Der Regierungsrat ist bereit, die entsprechende Forderung aus den Reihen der FDP zu prüfen.

Im Kanton Aargau soll der Rechtsweg bei vom Volk oder vom Parlament gutgeheissenen Bauprojekten verkürzt und damit beschleunigt werden. Der Regierungsrat ist bereit, die entsprechende Forderung aus den Reihen der FDP zu prüfen.

Man sei bereit, eine Auslegeordnung vorzulegen, schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort vom Freitag zu einer Motion der FDP-Grossräte Lukas Pfisterer und Thierry Burkart. Die beiden Politiker stören sich daran, dass vom Volk bewilligte Projekte durch Einsprachen verzögert werden.

Der Rechtsschutz dürfe nicht missbraucht werden, um unterlegene politische Opposition immer wieder vorzubringen. Die beiden Politiker sehen «Missbräuche des Rechtsschutzes zulasten der Demokratie». Für Unmut sorgen etwa die Einsprachen gegen das Fussballstadion Aarau, gegen die Umfahrung Mellingen und die Südwestumfahrung Brugg.

Zwei statt drei Instanzen

Als Ausweg sieht der Regierungsrat eine Verkürzung des Instanzenweges auf zwei Stufen und ein Verbot der Prozessfinanzierung durch Dritte wie Verbände. Er erklärt sich bereit, die Motion entgegenzunehmen. Die notwendigen Änderungen sollen bei der nächsten Teilrevision des kantonalen Baugesetzes umgesetzt werden.

Bei Einsprachen gegen Bauprojekte gibt es im Aargau derzeit drei Instanzen. Das sind der Gemeinderat, der Regierungsrat und das Verwaltungsgericht. Der Vorschlag sieht vor, dass die Vorbereitungsarbeiten des Rechtsdienstes des Regierungsrates mit dem heutigen Verwaltungsgericht zu einer einzigen Instanz zusammengeführt werden.

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