Aargau entscheidet am 11. März über Schulreform und Justizreform

Der Kanton Aargau legt dem Stimmvolk am 11. März ein neues Schulgesetz und eine Justizreform zur Abstimmung vor. Das Reformpaket „Stärkung der Volksschule“ sieht unter anderem eine Verlängerung der Primarschule auf sechs Jahre und eine Verkürzung der Oberstufe auf drei Jahre vor.

Der Kanton Aargau legt dem Stimmvolk am 11. März ein neues Schulgesetz und eine Justizreform zur Abstimmung vor. Das Reformpaket „Stärkung der Volksschule“ sieht unter anderem eine Verlängerung der Primarschule auf sechs Jahre und eine Verkürzung der Oberstufe auf drei Jahre vor.

Neben der Änderung des Schulgesetzes soll der Kindergarten mittels Verfassungsänderung Teil der obligatorischen Volksschule werden, wie dem Amtsblatt vom Montag zu entnehmen war.

Weiter haben die Stimmberechtigten zwei Justizfragen zu entscheiden. Neu sollen im Kanton Aargau ab 2013 Familiengerichte über Vormund-, Beirat-, und Beistandschaft bestimmen. Damit setzt der Aargau das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) des Bundes um. Notwendig sind dafür zwei Verfassungsänderungen.

Fünf nationale Abstimmungen

Am 11. März werden zudem fünf Abstimmungen des Bundes vorgelegt. So entscheiden die Stimmberechtigten über die Volksinitiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen“ und eine Bauspar-Initiative.

Zur Abstimmung kommen weiter die Volksinitiative „6 Wochen Ferien für alle“ und ein Gegenentwurf zur Volksinitiative „Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls“. Zu guter Letzt entscheidet das Stimmvolk über die Buchpreisbindung.

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