Aargau entzieht umstrittenem Arzt Berufsausübungsbewilligung

Der Kanton Aargau hat einem umstrittenen Arzt die Berufsausübungsbewilligung für selbständig tätige Ärzte entzogen. Dem Arzt in Rudolfstetten AG fehlt gemäss Departement für Gesundheit und Soziales (DGS) die notwendige Vertrauenswürdigkeit.

Ein umstrittener Arzt darf im Kanton Aargau nicht mehr selbständig eine Praxis führen (Symbolbild) (Bild: sda)

Der Kanton Aargau hat einem umstrittenen Arzt die Berufsausübungsbewilligung für selbständig tätige Ärzte entzogen. Dem Arzt in Rudolfstetten AG fehlt gemäss Departement für Gesundheit und Soziales (DGS) die notwendige Vertrauenswürdigkeit.

Der Kanton habe gegen den Arzt eine entsprechende Verfügung erlassen, sagte DGS-Mediensprecher Balz Bruder am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Er bestätigte damit verschiedene Medienberichte.

Der Anwalt des aus Deutschland stammenden Arztes bestätigte auf Anfrage den Erhalt der Verfügung. Diese sei am Montag eingetroffen. Der Arzt dürfe laut Verfügung nicht mehr selbständig praktizieren, hielt der Anwalt fest.

Der Arzt habe nun zwei Monate Zeit, seine selbständige Tätigkeit einzustellen. Als angestellter Arzt dürfe er jedoch weiterhin im Aargau tätig sein.

Eine Beschwerde gegen die Verfügung beim Aargauer Regierungsrat ist laut Anwalt wahrscheinlich. Es sei jedoch noch kein Entscheid gefallen. Die nächste Instanz wäre das Verwaltungsgericht. Danach bliebe noch der Gang vor das Bundesgericht.

Da in der Praxis noch andere Ärzte tätig seien, müsse diese nicht geschlossen werden, sagte der Anwalt weiter. Man könne bei der Einreichung der Beschwerde auch aufschiebende Wirkung beantragen.

Vorwürfe wegen Pillen und Geld

Gegen den Arzt hatte die Sendung „Kassensturz“ des Schweizer Fernsehens mehrmals schwere Vorwürfe erhoben. So würde dieser auffallend oft den teuren Notfalltarif abrechnen.

Zudem habe er einer Drogensüchtigen 13’800 Pillen Ritalin verschrieben. Weiter äusserte sich in der Zeitschrift „Beobachter“ ein Mann, bei dem der Hausarzt offenbar tödlichen Krebs nicht erkannt haben soll.

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