Der Kanton Aargau will Klarheit bei der Sanierung von drei Bahnübergängen der Bremgarten-Dietikon-Bahn (BDWM). Der Kanton hat deshalb eine Beschwerde beim Bundesgericht gegen einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes eingereicht, wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte.
Das Bundesverwaltungsgerichtes hatte im August verfügt, dass die Bahnübergänge in Bibenlos, Berikon und Rudolfstetten saniert werden müssen. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sollen Barrieren installiert werden.
Das Gericht wies die Beschwerden der Regionalbahn, zweier Gemeinden und des Kantons Aargau gegen eine Verfügung des Bundesamtes für Verkehr (BAV) ab.
Die Aargauer hatten argumentiert, die Barrieren an den Übergängen erhöhten die Wartezeiten für die Autos. Auch Barrieren würden die Verkehrssicherheit nicht erhöhen.
Das liess das Bundesverwaltungsgericht nicht gelten. Das grosse öffentliche Interesse an der Verhütung von Unfällen überwiege das blosse Interesse an der Leistungsfähigkeit der betroffenen Verkehrsknoten, hiess es.
Rückzug der Beschwerde in Aussicht gestellt
Mit der Beschwerde beim Bundesgericht will der Kanton nun Klarheit schaffen. Aus dem Entscheid selbst gehe nicht klar hervor, inwiefern die gesetzeskonforme Sanierung der Bahnübergänge Bibenlos, Berikon und Rudolfstetten ausschliesslich mittels Schranken oder Halbschranken realisierbar sei.
Das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) hofft gemäss eigenen Angaben, dass diese Präzisierung aus den Erläuterungen des Bundesverwaltungsgerichtes hervorgehen wird und auch andere gesetzeskonforme Sanierungsmassnahmen zulässig sind. Für diesen Fall stellte der Kanton in Aussicht, seine Beschwerde zurückzuziehen.