Im Kanton Aargau wird eine schwarze Liste über säumige Krankenkassen-Prämienzahler geschaffen. Der Grosse Rat hat am Dienstag die notwendige Gesetzesrevision mit 88 zu 41 Stimmen gutgeheissen. Der Kanton rechnet mit Einsparungen von einer halben Millionen Franken pro Jahr.
Säumige Prämienzahler werden mit einem Leistungsaufschub belegt. Einzig bei Notfällen wird die öffentliche Hand die Kosten bezahlen. Das sieht die beschlossene Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung vor.
Mit der bereits ab Juli 2014 geführten Liste soll die Zahlungsmoral verbessert werden. Der Grosse Rat erhofft sich zudem eine „präventive Wirkung“.
Einblick in die Liste sollen die Leistungserbringer, die Gemeinden für ihre Einwohnenden und der Kanton erhalten. Bezüger von Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen sowie Kinder und Jugendliche werden nicht auf die Säumigenliste gesetzt.
Bürgerliche ohne Vorbehalte für Liste
Für die Liste sprachen sich SVP, FDP, CVP und BDP aus. Es gehe nicht um eine Anprangerung, sondern darum, dass zahlungsfähige Personen ihre säumigen Prämien begleichen würden, hiess es bei der SVP. Die Zahlungsmoral der Bürger sinke, bemängelte eine CVP-Sprecherin.
Die SP wehrte sich in der Debatte nicht grundsätzlich gegen die Liste. Sie wies jedoch darauf hin, dass das Einsparungspotential für den Kanton klein sei. In der Abstimmung lehnte die SP-Fraktion die Revision ab.
Skeptich bis ablehnend äusserten sich die Grünen und die Grünliberalen. Die EVP scheiterte mit ihrem Rückweisungsantrag.
Aargau zahlte 2012 rund 8 Millionen Franken
Im Aargau beliefen sich 2012 die ausgewiesenen Forderungen aus Krankenkassenausständen auf 9,5 Millionen Franken. Davon musste der Kanton 85 Prozent, also rund 8 Millionen Franken, übernehmen. Der Regierungsrat rechnet damit, dass der Kanton wegen der schwarzen Liste eine halbe Millionen Franken weniger bezahlen muss.
Per Anfang 2012 war das System des Leistungsaufschubs bei fälligen Krankenkassenausständen aufgehoben worden. Im Bundesgesetz über die Krankenversicherung wurde den Kanton dafür die Möglichkeit gegeben, eine schwarze Liste einzuführen.
Grundsätzlich sind die Kantone verpflichtet, 85 Prozent der Gesamtforderungen aus der obligatorischen Grundversicherung zu übernehmen, die zur Ausstellung eines Verlustscheins führten.
Mehrere Kantone führen bereits Listen
Als erster Kanton setzte der Thurgau auf Säumigenliste. Auch die Kantone Solothurn und Luzern kennen seit 2012 solche Listen. Im Kanton Solothurn sind 500 Personen auf der Liste eingetragen, im Kanton Luzern 4800 Personen.
Im Kanton Schwyz lehnte das Parlament die Einführung einer Liste ab. Der administrative Aufwand sei zu hoch und bringe finanziell wenig, hiess es.