Aargau: Kein generelles Feuerwerkverbot am 1. August

Buntes Feuerwerk kann am 1. August im Aargau den Nachthimmel erleuchten. Der Kanton verzichtet auf ein generelles Feuerwerkverbot. Das Abbrennen von Feuerwerk im Wald und in Waldnähe ist jedoch nicht erlaubt.

Buntes Feuerwerk kann am 1. August im Aargau den Nachthimmel erleuchten. Der Kanton verzichtet auf ein generelles Feuerwerkverbot. Das Abbrennen von Feuerwerk im Wald und in Waldnähe ist jedoch nicht erlaubt.

Im Aargau gilt weiterhin ein Feuerverbot in und rund um die Wälder. Der Waldboden sei ausgetrocknet und die Brandgefahr gross, teilte das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Montag mit.

Offene Feuer und Feuerwerk mit weniger als 200 Meter Abstand zum Waldrand sind im Aargau ab Dienstag verboten. Davon ausgenommen sind die von einer Gemeinde verantworteten 1.-August-Feuer und -Feuerwerksplätze. Notwendig sind jedoch Sicherheitsvorkehrungen, wie etwa eine einsatzbereite Feuerwehr.

Das Grillieren im Siedlungsgebiet ist wie bisher erlaubt. Die Verbote und Auflagen bleiben gemäss DGS bis auf weiteres in Kraft. Sie würden erst nach ergiebigen Niederschlägen aufgehoben.

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