Alle Aargauer Lehrpersonen müssen ihre Weiterbildungskurse während der unterrichtsfreien Zeit besuchen. Das hat der Grosser Rat am Dienstag beschlossen. Die Schule soll nicht mehr ausfallen, wenn sich ein Lehrer weiterbildet.
Der Grosse überwies die entsprechende Motion der Fraktionen SVP, FDP und CVP mit 90 zu 35 Stimmen. Der Regierungsrat stellte sich hinter die Forderung.
Stetige Weiterbildung sei wichtig, hiess es bei der FDP. Bei 13 Wochen unterrichtsfreier Zeit pro Jahr hätten die Lehrpersonen genügend Zeit, um sich weiterzubilden. Es dürfe wegen eines Kurses zu keinem Unterrichtsausfall kommen, hielt die SVP fest.
Die EVP machte Widerstand gegen die Motion. Viele Lehrkräfte würden das Anliegen als «Misstrauensvotum» ihnen gegenüber wahrnehmen. Das strengere Regime führt gemäss SP zu Schwierigkeiten bei den Kursanbietern. Skepsis äusserte auch die BDP.
Die Organisation der Weiterbildungen sei für eine Schulleitung aufwendig, sagte Bildungsdirektor Alex Hürzeler (SVP). Der Regierungsrat sei grundsätzlich der Meinung, es solle wegen gemeinsamer Weiterbildung kein Schulunterricht ausfallen. Die verschärften Spielregeln sollen auf das übernächste Schuljahr 2017/2018 in Kraft treten, gab Hürzeler bekannt.
Während die individuelle Weiterbildung in der Regel bereits in der unterrichtsfreien Zeit absolviert wird, kann die gemeinsame Weiterbildung heute noch im Rahmen von maximal vier Halbtagen pro Jahr (Volksschule) und von maximal fünf Halbtagen pro Jahr (kantonale Schulen) während der Unterrichtszeit stattfinden.