Alle Aargauer Lehrpersonen sollen ihre Weiterbildungskurse nur noch während der unterrichtsfreien Zeit besuchen. Der Regierungsrat unterstützt die entsprechende Forderung der bürgerlichen Parteien. Die Schule soll nicht mehr ausfallen, wenn sich ein Lehrer weiterbildet.
Die verschärften Spielregeln sollen auf das kommende Schuljahr 2016/2017 in Kraft treten. Das schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag zu einer Motion der Grossratsfraktionen der SVP, FDP und CVP.
Wenn der Unterricht ausfalle, so würden sich für die Eltern je nach Schulstufe ihrer Kinder ausserordentliche Betreuungsaufgaben ergeben, hält der Regierungsrat fest. Für berufstätige Eltern von jüngeren Schülern sei dies ein zusätzlicher und auch finanzieller Aufwand.
Während die individuelle Weiterbildung in der Regel bereits in der unterrichtsfreien Zeit absolviert wird, kann die gemeinsame Weiterbildung heute noch im Rahmen von maximal vier Halbtagen pro Jahr (Volksschule) und von maximal fünf Halbtagen pro Jahr (kantonale Schulen) während der Unterrichtszeit stattfinden.
Falls eine Weiterbildung aus organisatorischen Gründen während der Unterrichtszeit stattfinden muss, soll die Schulleitung für die Sicherstellung des Unterrichts sorgen, wie es in der Stellungnahme des Regierungsrats heisst.