Das islamische Wohnheim für zehn Jugendliche in Buchs AG verfügt über die notwendige Betriebsbewilligung. Das hält der Regierungsrat in der Stellungnahme zu einer Anfrage im Parlament fest. Der Kanton prüft regelmässig das Wohnheim für die Jugendlichen im Alter von 10 bis 18 Jahren.
Im Oktober 2014 wurde die Betriebsbewilligung aus dem Jahr 2011 wegen geänderter Rechtsgrundlagen erneuert. Die befristete Betriebsbewilligung ist weiterhin auf zehn männliche Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren ausgestellt und mit Auflagen versehen.
Das schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort vom Freitag zu einer Interpellation der EVP-Grossrätin Lilian Studer. Der Regierungsrat ist sich nach eigenen Angaben «nicht erst seit den aktuellen Ereignissen im Zusammenhang mit islamistischem Fundamentalismus der Sensibilität der Thematik bewusst».
Deshalb habe die kantonale Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten zusätzlich zum regulären Prüfverfahren weitere Abklärungen vorgenommen.
Der Präsident der Trägerschaft sei Schweizer Bürger und bekleide eine leitende Funktion in einem Schweizer Unternehmen. Er habe sich wiederholt dezidiert gegenüber extremistischen Strömungen abgegrenzt. Der Leiter des Wohnheims sei Deutscher und gehöre selber nicht einer muslimischen Glaubensgemeinschaft an.
Bewilligung mit Auflagen
Bei der Erteilung der Betriebsbewilligung für das Schülerwohnheim Buchs wurde die Auflage gemacht, dass das Personal über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt. Die Nationalität des Personals spielt gemäss Regierungsrat keine Rolle.
Das Schülerwohnheim Buchs ist ein Internat ohne interne Schulung. Daher besuchen die Knaben die Regelschule vor Ort. Dies fördert laut Regierungsrat die Integration. Die Knaben befinden sich in Absprache mit ihren Eltern freiwillig im Heim.
Bei Kontrollen des Wohnheims habe man grundsätzlich ein positives Bild erhalten. «Zusammenfassend ist der Eindruck zufriedenstellend», heisst es in der Stellungnahme.
Die Aufsichtsbehörde habe in einigen Punkten Verbesserungen gefordert, etwa bei der Betreuung. Die Leitung des Schülerwohnheims sei immer bemüht, die Auflagen umzusetzen und zeige sich kooperativ.
Besuch der öffentlichen Schule
Die jungen Bewohner des Heimes besuchen die Kreisschule Buchs-Rohr. Sie brauchen teilweise mehr Betreuung als andere Schüler.
Die Schule und Buchs tun sich schwer damit, dass die Knaben ihren Wohnsitz in anderen Gemeinden oder in anderen Kantonen haben, die Kreisschule jedoch kein Schulgeld in Rechnung stellen könne, wie es in der Stellungnahme heisst.
Das gleiche Problem hätten alle Standortgemeinden von anerkannten oder bewilligten Einrichtungen für Kinder und Jugendliche ohne interne Schule.