Der Aargau ist bei verdeckten Schallmessungen an Veranstaltungen in zwei Dritteln der Fälle auf Grenzüberschreitungen gestossen. Von neun kontrollierten Veranstaltungen waren sechs zu laut. An drei dieser zu lauten Veranstaltungen wurde zudem kein Gehörschutz angeboten.
Die Abteilung für Umwelt (AfU) führte die Kontrollen zwischen November 2011 und März 2012 in Clubs und an Partys durch, wie aus der am Dienstag veröffentlichten Ausgabe des Informationsbulletins „UMWELT AARGAU“ hervorgeht. Über die Dauer von einer Stunde gilt ein Höchstmass von 100 Dezibel.
Ein momentaner Maximalpegel darf zudem einen Wert von 125 Dezibel nicht überschreiten. Veranstalter, die einen Anlass planen, der vermutlich lauter als 93 Dezibel werden wird, müssen diesen bei den lokalen Behörden anmelden und kostenlos einen Gehörschutz abgeben.
Aus den Messungen lasse sich ableiten, dass grosse und professionell organisierte Clubs die Schall- und Laser-Verordnung (SLV) mehr oder weniger „im Griff“ haben, heisst es im Fazit des Berichts.
Diese Clubs verfügten über eigene Kontrollmesssysteme. Allerdings hätten die Messungen auch gezeigt, dass die Kontrollsysteme einiger Clubs versagten und sich das Publikum fälschlicherweise in „akustischer Sicherheit“ wiegte.
Strafanzeigen gegen einzelne Veranstaltungen
Gegen einige der kontrollierten Veranstaltungen laufen Strafanzeigen wegen Widerhandlungen gegen das Umweltschutzgesetz. und die SLV. Dies sagte wie Heiko Loretan Kühnis, Leiter der Sektion Luft und Lärm des AfU, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Bei der gröbsten Übertretung – einem einmaligen Event – wurde der Grenzwert rein rechnerisch um Faktor 46 überschritten. Das AfU empfiehlt generell, einen Gehörschutz zu tragen, wenn es zu laut ist.