Aargau muss Auslagerung des Case Managements Berufsbildung prüfen

Der Aargauer Regierungsrat muss gegen seinen Willen prüfen, ob das bestehende Hilfsangebot für Jugendliche, die schulische und soziale Probleme haben, ausgelagert wird. Das beschloss der Grosse Rat am Dienstag auf Antrag der FDP mit 78 zu 48 Stimmen.

Der Aargauer Regierungsrat muss gegen seinen Willen prüfen, ob das bestehende Hilfsangebot für Jugendliche, die schulische und soziale Probleme haben, ausgelagert wird. Das beschloss der Grosse Rat am Dienstag auf Antrag der FDP mit 78 zu 48 Stimmen.

Die FDP stellte sich im Grundsatz hinter das bestehende Angebot Case Management Berufsbildung. Die Auslagerung müsse jedoch geprüft werden. Es brauche Klarheit, danach könne der Grosse Rat entscheiden, hiess es. Bis Ende Juli muss der Regierungsrat dem Parlament eine neue Vorlage unterbreiten.

Neben den Grünliberalen stützte auch die SP den Antrag. Die SP bemängelte, dass der Regierungsrat das Parlament unter zeitlichem Druck gesetzt habe. Es solle auch eine Beratungsstelle unabhängig von der Verwaltung geprüft werden.

Bildungsdirektor Alex Hürzeler (SVP) sagte, das Case Management Berufsbildung sei keine zusätzliche Beratungsstelle für Jugendliche während ihrer Ausbildung oder für Erwachsene. Es handle sich auch nicht um ein Therapieangebot.

Einzig der Kanton Zug habe das Hilfsangebot an einen Verein ausgelagert. Der Regierungsrat habe die Auslagerung seriös geprüft, hielt Hürzeler fest. Was gut funktioniere, müsse nicht geändert werden. Bei einer Auslagerung könne kaum Geld gespart werden. Das Angebot müsse auch öffentlich ausgeschrieben werden.

Regierung wollte Angebot definitiv weiterführen

Die an den Regierungsrat zurückgewiesene Vorlage sah vor, dass pro Jahr Kosten von 709’000 Franken anfallen. Die Fachstelle («Team 1155») sollte künftig noch vier Vollzeitstellen umfassen.

Das Case Management Berufsbildung des Kantons läuft seit 2009. Bislang entstanden Kosten von 4,5 Millionen Franken. Das Parlament bewilligte jeweils das Geld. Das Angebot besteht jedoch nur auf Zusehen hin. Bislang wurden 755 Jugendliche zwischen dem 8. Schuljahr und dem 24. Altersjahr persönlich beraten.

Das Ziel ist es, einen Ausbildungsabbruch möglichst zu vermeiden. Eine fehlende Berufsausbildung stelle ein erhebliches Armutsrisiko dar, heisst es in der Botschaft des Regierungsrats.

Trotz der Rückweisung der Vorlage wird das Hilfsangebot zunächst fortgesetzt. Für die definitive Weiterführung hatten sich eigentlich SVP, CVP, BDP und EVP ausgesprochen. Einzelne Parteien stimmten dann mehrheitlich doch für die Rückweisung.

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