Aargau: Probleme mit schwarzer Liste über säumige Prämienzahler

Die schwarze Liste über säumige Krankenkassen-Prämienzahler funktioniert im Kanton Aargau noch nicht. Mehrere Krankenkassen liefern dem Kanton die gewünschten Angaben nicht. Der Kanton forderte den Bund auf, die Krankenkassen mit klaren Richtlinien in die Pflicht zu nehmen.

Die schwarze Liste über säumige Krankenkassen-Prämienzahler funktioniert im Kanton Aargau noch nicht. Mehrere Krankenkassen liefern dem Kanton die gewünschten Angaben nicht. Der Kanton forderte den Bund auf, die Krankenkassen mit klaren Richtlinien in die Pflicht zu nehmen.

Das Kantonsparlament hatten Ende März entschieden, die schwarze Liste bereits auf Anfang Juli einzuführen. Wer auf der Liste steht, ist mit einem Leistungsaufschub belegt. Einzig bei Notfällen bezahlt die öffentliche Hand die Kosten.

Die von bürgerlichen Parteien forcierte Liste soll eine bessere Zahlungsmoral bei den Versicherten bewirken und die Anzahl der Verlustscheine aus Krankenkassenausständen senken. Der Kanton muss 85 Prozent der offenen Kosten bezahlen.

«Im Vollzug stösst das Instrument auf Schwierigkeiten», teilte das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Donnerstag mit. Nicht einfach gestalte sich der Datenaustausch zwischen den Krankenversicherungen und der Sozialversicherung Aargau (SVA).

Weniger als 1000 Personen stehen auf der Liste

Die SVA ist gemäss DGS darauf angewiesen, dass die Versicherungen sowohl die Betreibungen als auch allfällige Zahlungseingänge bereits Betriebener melden, die noch nicht auf der Liste figurieren. Der Aargau möchte verhindern, dass Personen, die ihre Betreibung innerhalb der 30-Tage-Frist begleichen, auf der Liste landen.

«Der Ball liegt bei den Krankenkassen», sagte DGS-Mediensprecher Balz Bruder auf Anfrage. Es sei schwierig, die Liste korrekt und effizient zu bewirtschaften. Obwohl seit Anfang Juli rund 7700 Betreibungen registriert wurden, stehen gemäss Bruder derzeit weniger als 1000 Personen auf der schwarzen Liste.

Nach der Vorstellung des Kantons sollte die Praxis so aussehen: Wenn eine Krankenkasse eine versicherte Person betreibt, meldet die Kasse dies der Sozialversicherung Aargau. Diese fordert die säumige Person mit einer 30-tägigen Frist zur Zahlung auf. Geht keine Zahlung ein, werden die von der Betreibung betroffenen Versicherten auf die schwarze Liste gesetzt.

Gespräche mit Krankenkassen

Der Kanton will nun gemeinsam mit der SVA das Gespräch mit den Krankenkassen führen. Es gehe darum, dass die richtigen Daten zur richtigen Zeit auf einheitliche Art und Weise von den Krankenkassen zur SVA gelangten, hält das DGS fest.

Zudem forderte das DGS den Bund auf, die Verordnung über die Krankenversicherung anzupassen oder eine technische Verordnung mit klaren Leitlinien für alle Beteiligten zu schaffen. Auf diese Weise soll gemäss DGS sichergestellt werden, dass die Abläufe bis Ende Jahr etabliert sind.

Im Aargau beliefen sich 2012 die ausgewiesenen Forderungen aus Krankenkassenausständen auf 9,5 Millionen Franken. Davon musste der Kanton 85 Prozent, also rund 8 Millionen Franken, übernehmen. Der Regierungsrat rechnet damit, dass der Kanton wegen der schwarzen Liste eine halbe Millionen Franken pro Jahr weniger bezahlen muss.

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