Aargau rechnet bis 2040 mit starkem Bevölkerungswachstum

Der Kanton Aargau will das Siedlungsgebiet um die Fläche von über 400 Fussballfeldern erweitern. Damit soll der Siedlungsbedarf – wie vom Raumplanungsgesetz des Bundes vorgegeben – bis ins Jahr 2040 sichergestellt werden. Der Kanton rechnet mit bis zu 190’000 zusätzlichen Einwohnenden.

Der Kanton Aargau will das Siedlungsgebiet um die Fläche von über 400 Fussballfeldern erweitern. Damit soll der Siedlungsbedarf – wie vom Raumplanungsgesetz des Bundes vorgegeben – bis ins Jahr 2040 sichergestellt werden. Der Kanton rechnet mit bis zu 190’000 zusätzlichen Einwohnenden.

Der Regierungsrat stellte am Freitag die entsprechenden Anpassungen zum Siedlungsgebiet im kantonalen Richtplan dem Grossen Rat zu. Der Richtplan ermögliche eine «zukunftsgerichtete Entwicklung des Kantons», heisst es in der Botschaft.

Nach der Zustimmung des Parlaments will der Kanton den Richtplan dem Bund zu Genehmigung zustellen. Das Bundesamt für Raumplanung (ARE) kam bei einer Vorprüfung zum Schluss, dass der angepasste Richtplan die neuen Vorgaben des Raumplanungsgesetzes einhält und umsetzt.

Der Bundesrat wird gemäss Zeitplan des Regierungsrats Anfang 2016 grünes Licht geben. Danach soll der Richtplan im Rahmen der kommunalen Nutzungsplanungen umgesetzt werden.

Bevölkerung wächst

Der Regierungsrat rechnet damit, dass die Gesamtbevölkerung bis 2040 um 190’000 auf 816’000 Personen wächst. Das bestehende Siedlungsgebiet soll daher um 294 Hektaren erweitert werden.

Diese Fläche entspricht der Fläche von 411 Fussballfeldern. Zum Vergleich: Auf der gesamten Kantonsfläche von 140’382 Hektaren könnten rund 196’600 Fussballfelder erstellt werden.

Der Regierungsrat will die Zersiedlung bremsen. Mehrere Gemeinden sollen ihr Siedlungsgebiet verkleinern, andere Gemeinden sollen das Gebiet erweitern.

Damit das prognostizierte Bevölkerungswachstum raumverträglich bewältigt werden kann, setzt der Kanton auch auf innere Siedlungsentwicklung und Verdichtung. So will der Regierungsrat im Richtplan Mindestdichten festlegen, die innerhalb einer Gemeinde sichergestellt werden müssen. Diese Dichten sollen in den Städten höher angesetzt sein als auf dem Land.

Treffe das erwartete Wachstum nicht ein, seien spätere Einzonungen im vorsorglich festgelegten Siedlungsgebiet nicht notwendig und auch nicht möglich. Wenn die Zahl der Einwohner weniger stark zunehme, so passiere nichts Nachteiliges, hält der Regierungsrat fest. Das Land bleibe in der für Eigentümer verbindlichen Nutzungsplanung in der Landwirtschaftszone.

Vorbereitung auf erwartetes Bevölkerungswachstum

Der Entwurf der Richtplananpassung war bei der öffentlichen Mitwirkung auf unterschiedliche Reaktionen gestossen. 212 Mitwirkende machten 721 Eingaben. Mehrere Parteien und Organisationen forderten weit geringe Wachstumsannahmen.

Die Prognosen sind gemäss Regierungsrat nicht das Ziel, sondern einzig eine Abschätzung darüber, was eintreffen könnte. Ziel der Anpassung des Richtplanes sei es, für den Fall des erwarteten Bevölkerungswachstums vorbereitet zu sein. Das Wachstum solle raumverträglich sowie unter Wahrung einer hohen Siedlungs- und Wohnqualität bewältigt werden können.

Aargau muss über die Bücher

Das Siedlungsgebiet im Richtplan des Kantons hat bislang den rechtskräftigen Bauzonen in den Gemeinden und Städten entsprochen. Diese beschlossen, Land einzuzonen. Regierung und Parlament hatten über die Anpassungen im Richtplan abschliessend zu entscheiden.

Eine längerfristige Festlegung des Siedlungsgebiets war nicht vorgesehen. Die Gesamtfläche ergab sich aus der Summe der Einzelanpassungen. Nach dem Ja des Schweizer Volks zum revidierten Bundesgesetz über die Raumplanung ist dieses Vorgehen jedoch nicht mehr zulässig.

Im März 2013 hatte das Schweizer Volk in einer Referendumsabstimmung das revidierte Bundesgesetz über die Raumplanung mit einem Ja-Stimmen-Anteil von knapp 63 Prozent gutgeheissen. Im Aargau lag die Zustimmung bei 67 Prozent.

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