Die Nutzung des tiefen Untergrundes und die Gewinnung von Bodenschätzen werden im Aargau geregelt. Das hat der Grosse Rat am Dienstagabend beschlossen. Das entsprechende Gesetz schafft die Grundlagen für die Nutzung der Tiefenwärme.
Als einzige Fraktion wollte die SVP nichts von der Vorlage des Regierungsrates wissen. Alle anderen Parteien bejahten die notwendige Änderung der Kantonsverfassung und das Gesetz. Der Nutzung des tiefen Untergrunds habe für die Energiegewinnung ein grosses Potenzial, hiess es.
„Wir brauchen dieses Gesetz, wenn wir an die Zukunft denken“, sagte Baudirektor Peter C. Beyeler (FDP). Die Regelungen würden den Investoren Rechtssicherheit bringen. Das Gesetz schaffe klare Zuständigkeiten für die Bewilligungen zur Nutzung des tiefen Untergrundes.
Das kantonale Gesetz über die Nutzung des tiefen Untergrunds und die Gewinnung von Bodenschätzen (GNB) legt viele Details fest, um Nutzungskonflikte zu verhindern.
Die gebräuchliche Erderwärmennutzung wird im GNB wie bisher unbürokratisch gehandhabt. Erdwärmesonden bis zu einer Tiefe von 400 Metern zur Heizung von Liegenschaften fallen nicht unter das Regalrecht. Sie werden weiterhin nach dem Umweltrecht bewilligt.