Der Kanton Aargau wird die rechtsmedizinischen Leistungen ab 2014 vom Kantonsspital Aargau statt wie bislang vom Institut für Rechtsmedizin (IRM) der Universität Bern beziehen. Das hat das Aargauer Kantonsparlament am Dienstag mit 98 zu 34 Stimmen beschlossen.
Der Grosse Rat hiess den Kredit für den jährlich wiederkehrenden Aufwand von 2,5 Millionen Franken gut. Die Kosten erhöhen sich im Vergleich zu bisher um rund 300’000 Franken pro Jahr.
Als Grund für den Mehraufwand wurden die zu erwartenden zusätzlichen und anspruchsvolleren Leistungen genannt. Die Ansprüche an die Rechtsmedizin seien gestiegen.
Der Regierungsrat hat bereits eine Vereinbarung mit dem Kantonsspital Aarau (KSA) unterzeichnet. Der seit 1996 geltende Vertrag mit dem IRM der Universität Bern wird noch in diesem Monat gekündigt. Das IRM Bern ist laut eigenen Angaben vom Absprung des Aargaus nicht überrascht.
Im Aargau werden ab 2014 die Kantonspolizei, die Strafverfolgungsbehörden, die Gerichte, das Amt für Justizvollzug und das Strassenverkehrsamt einen grossen Teil der speziellen Leistungen beim neu geschaffenen IRM des Kantonsspitals Aarau beziehen.
Keine öffentliche Ausschreibung
Die SVP scheiterte im Parlament mit dem Antrag, die Vergabe der rechtsmedizinischen Aufträge des Kantons nachträglich öffentlich auszuschreiben. In der Schweiz sei noch nie ein solcher Auftrag öffentlich ausgeschrieben worden, sagte Regierungsrat Urs Hofmann.