Der Aargauer Regierungsrat hat eine Konsultation zur Umsetzung der neuen Richtlinien über die Sozialhilfe gestartet. Er will die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) grundsätzlich übernehmen, jedoch die Möglichkeit von Ausnahmebestimmungen ausloten.
Die SKOS-Richtlinien hätten sich in den letzten zehn Jahren zu einem ausführlichen systematischen Regelwerk entwickelt, hält die zuständige Regierungsrätin Susanne Hochuli (Grüne) in einem Schreiben vom Dienstag fest.
Die Richtlinien seien heute ein breit anerkanntes, zentrales Arbeitsinstrument für Sozialbehörden. Da es sich um wichtige fachliche Fragen handle, sollten sie auch politisch gut verankert werden, schreibt Hochuli.
Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe revidierte die Richtlinien per Anfang Jahr. Die Konferenz der kantonalen Sozialhilfedirektorinnen und Sozialdirektoren genehmigten die Richtlinien und empfahlen sie den Kantonen zur Anwendung.
Die neuen Richtlinien führen dazu, dass Grossfamilien und junge Erwachsene unter 25 Jahren, die Sozialhilfe beziehen, künftig weniger Leistungen erhalten. Zudem wurden die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber unkooperativen Bezügern verschärft. Der Grundbedarf pro Person beträgt 986 Franken pro Monat und bei zwei Personen im Haushalt 1509 Franken.
Der Regierungsrat will bei der Konsultation das Augenmerk auf diejenigen Punkte der SKOS-Richtlinien richten, die von der kantonalen Gesetzgebung abweichen.
Die Themen sind der Grundbedarf, die Regelungen bei jungen Erwachsenen, Anreizelemente sowie Haftpflicht- und Hausratsversicherungen. Es geht auch um die Rückerstattungspflicht von Sozialhilfe und um die Betriebskosten von Motorfahrzeugen.
Fast alle können mitreden
Die Konsultation bei Gemeinden, Parteien und ausgewählten Organisationen dauert bis Ende Mai. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Kantons und der Vereinigungen der Gemeindeammänner, Gemeindeschreiber, Gemeindesozialdienste und der Gemeindefinanzleute soll die Ergebnisse auswerten.
Der Regierungsrat plant, die neuen SKOS-Richtlinien mit den eigenen kantonalen Ausnahmeregelungen per 1. Januar 2017 in Kraft zu setzen. Derzeit gelten im Aargau die Richtlinien auf dem Stand von 2004 mit Spezialregelungen und Einschränkungen.
Gemäss Regierungsrat dürften mit den neuen SKOS-Richtlinien die Kosten für die Gemeinden eher sinken. Ein Grund dafür ist, dass der Grundbedarf für alle Sozialhilfebezieher leicht sinkt und Anreize geschaffen werden, damit sich die Betroffenen um wirtschaftliche Selbstständigkeit bemühen.