Die im Kanton Aargau registrierten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sollen ihre Stimmen zu eidgenössischen Vorlagen frühestens ab Herbst 2017 wieder elektronisch abgeben können. Die Staatskanzlei schreibt ein neues E-Voting-System für den Aargau öffentlich aus.
Gemeinsam mit dem Kanton St. Gallen sei ein umfassendes Pflichtenheft für ein neues E-Voting-System ausgearbeitet worden, teilte die Aargauer Staatskanzlei am Montag mit.
Nach der Ausschreibung will die Staatskanzlei im kommenden Herbst dem Regierungsrat den Antrag für ein neues E-Voting-System stellen. Die entsprechende Botschaft soll dem Grossen Rat im ersten Halbjahr 2017 zugestellt werden.
Mit Rücksicht auf das Bewilligungsverfahren des Bundes sei der Fahrplan des E-Voting-Systems im Aargau so gestaltet, dass die Auslandschweizergemeinde frühestens im Herbst 2017 wieder in den Genuss der elektronischen Stimmabgabe kommen könne, hiess es.
Im Kanton Aargau hatten seit November 2010 bis Juni 2015 insgesamt 17 E-Voting-Urnengänge für Auslandschweizer stattgefunden. Mehr als zwei Drittel der Stimmenden hatten am 14. Juni 2015 die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe genutzt. Damit ist das E-Voting laut Regierungsrat im Aargau «zum wichtigsten Stimmkanal für Auslandschweizer» geworden.
Der Aargau war einer von neun Kantonen, die sich zu einem Konsortium zusammengeschlossen hatten. Der Bundesrat verweigerte den Konsortiumskantonen allerdings den Einsatz von E-Voting bei den Nationalratswahlen 2015. Der Bundesrat begründete dies damit, dass das Stimmgeheimnis nicht in genügendem Mass gewährleistet sei. Danach löste sich das Konsortium auf.
In der vergangenen Woche hatte es der Aargauer Grosse Rat abgelehnt, die Arbeiten zur Auswahl und Einführung eines neuen E-Voting-Systems bis zum Jahr 2020 auf Eis zu legen. Das Parlament verwarf mit 75 zu 52 Stimmen eine Motion aus den Reihen von SVP und Grünen.