Im Kanton Aargau verstärkt die Polizei auf öffentlichen Plätzen wie Bahnhöfen sowie im Umfeld von Asylunterkünften ihre Präsenz. Sie will mehr Personen kontrollieren. Damit setzt der Kanton seine Strategie „Crime Stop“ um. Im Visier sind vor allem kriminelle Asylbewerber.
Die Zahl der Straftaten und Belästigungen sollen reduziert sowie das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erhöht werden, wie das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) am Freitag mitteilte. Im Einsatz stehen die Kantonspolizei, die Regionalpolizeien sowie private Sicherheitsdienste.
Intensiver überwacht werden im Aargau auch die grossen Asylunterkünfte. Das Personal des Kantonalen Sozialdienstes und private Sicherheitsdienste erhöhen vor allem in den Nacht und an Wochenenden ihre Präsenz.
Sonderstaatsanwälte sollen sicherstellen, dass erwischte Straftäter rasch verurteilt werden. Die Sonderstaatsanwälte koordinieren die Verfahren innerhalb der Staatsanwaltschaft und mit der Kantonspolizei. Der Austausch der Informationen soll verbessert werden.
Politik reagiert
Bei der Vorstellung der Massnahmen hatte Regierungsrat Urs Hofmann (SP) Anfang Juli gesagt, die Bevölkerung und die Gemeindebehörden seien verunsichert. Es bestehe der Eindruck, dass die Asylsuchenden und Kriminaltouristen den Behörden auf der Nase herum tanzten.
Die Zahl der Einbruch- und Diebstahldelikte nahm in diesem Jahr im Vergleich zu 2011 um rund 30 Prozent zu. Um 150 Prozent stieg im Aargau die Zahl der Einbruchdiebstähle in Fahrzeuge.
Bei einem grossen Teil der Täter handelt es sich gemäss Behördenangaben um Asylsuchende aus Nordafrika und um organisierte Banden von Kriminaltouristen.
Vor allem bürgerliche Politiker hatten mehr Polizeipräsenz gefordert, um die öffentliche Sicherheit zu garantieren. Im Oktober wählt das Volk den Regierungsrat und das Kantonsparlament neu.
Weniger Bewegungsfreiheit
Das kantonale Amt für Migration und Integration wird bei Asylbewerbern, welche die öffentliche Sicherheit gefährden, die Bewegungsfreiheit künftig vermehrt einschränken. Die Rayonbeschränkungen für die Betroffenen sollen auf einzelne Bezirke statt auf das ganze Kantonsgebiet begrenzt werden.
Bei einer Missachtung der Beschränkungen könne eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden, hält das DVI fest. Vor allem kleinkriminelle Mehrfachtäter im Bereich von Vermögensdelikten könnten rascher und länger in Untersuchungshaft gesetzt und konsequenter bestraft werden.