Aargau setzt zweite Etappe der Steuergesetzrevision in Kraft

Viele Aargauer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler können im kommenden Jahr von der Revision des Steuergesetzes profitieren. Ein grosser Teil der Revision tritt in Kraft. So kommt die erste Hälfte der Tarifreduktion bei der Einkommens- und Vermögenssteuer zum Tragen.

Viele Aargauer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler können im kommenden Jahr von der Revision des Steuergesetzes profitieren. Ein grosser Teil der Revision tritt in Kraft. So kommt die erste Hälfte der Tarifreduktion bei der Einkommens- und Vermögenssteuer zum Tragen.

Anderseits steigen die Kinderabzüge und die Abzüge für die Drittbetreuung von Kindern. Hinzu kommt eine Milderung der Besteuerung von Kapitalzahlungen aus Vorsorge, wie die Staatskanzlei Aargau am Montag mitteilte.

Im Weiteren wird das Bezahlen der Steuern den Spielregeln der meisten anderen Kantonen angepasst. Anstelle des bisherigen starren Skonto-Systems gilt eine flexible Regelung mit Vergütungszins.

Diese Praxis honoriert alle Einzahlungen vor dem Fälligkeitstermin 31. Oktober. Der Kanton gewährt für diese Zahlungen einen Skonto von 0,5 Prozent.

Tiefere Steuern und Sparprogramm

Das Aargauer Volk hatte der Steuergesetzrevision im September 2012 klar zugestimmt. Am stärksten entlastet werden letztlich Verheiratete mit steuerbarem Einkommen zwischen 80’000 und 160’000 Franken beziehungsweise Alleinstehende mit steuerbarem Einkommen zwischen 40’000 und 80’000 Franken. Der Gewinnsteuertarif für Unternehmen wird per 2016 gesenkt.

Die Mindereinnahmen betragen ab 2016, wenn alle Entlastungen umgesetzt sind, jährlich 120 Millionen Franken beim Kanton und 99 Millionen Franken bei den Gemeinden. Der Kanton schnürt derzeit ein politisch umstrittenes Sparpaket.

Nächster Artikel