Wenn das AKW Beznau in Döttingen AG aus politischen Gründen die Betriebsbewilligung verliert, so kann gemäss Aargauer Regierungsrat ein Schadenersatz an den AKW-Betreiber Axpo ein «nachvollziehbarer Schritt sein». Der Energiekonzern hatte eine Schadenersatzforderung im Falle einer Laufzeitbegrenzung angedroht.
Werde einem Unternehmen eine Betriebsbewilligung aus politischen Gründen entzogen, so könnten unter Umständen Investitionen nicht mehr amortisiert werden. Das hält der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag zu einer Interpellation der Grünen Fraktion im Grossen Rat fest.
Die Investitionen seien auf Grundlage der Betriebsbewilligung getätigt worden. In diesem Fall sei es für die Geschäftsleitung eine Frage der getreuen Geschäftsführung, die Frage einer Kompensation zu klären.
Im Bericht zur Energiestrategie 2050 kommt auch der Bundesrat zum Schluss, dass unter Umständen Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden könnten, wie der Regierungsrat schreibt: «Für den Regierungsrat ist das Einbringen der Option Schadenersatz durch die Axpo deshalb ein nachvollziehbarer Schritt. Als Aktionär der Axpo wäre auch der Kanton Aargau indirekt betroffen.»
Kein Geld bei Stilllegung aus Sicherheitsgründen
Erfolgt eine Stilllegung hingegen aus sicherheitstechnischen Gründen, so besteht gemäss Regierungsrat kein Anspruch auf Schadenersatz.
Der Block 1 des AKW Beznau ist seit 1969 am Netz und gilt als weltweit dienstältestes kommerzielles AKW. Block 2 ist weitgehend baugleich und seit 1971 in Betrieb.
Der Block 1 ist seit März 2015 wegen Erneuerungs- und Prüfungsarbeiten vom Netz. Der Block wird gemäss der Axpo nicht vor Ende Juli hochgefahren. Im Reaktordruckbehälter waren Materialfehler entdeckt worden.
Rasche Information
Der Regierungsrat führt in der Stellungnahme weiter aus, dass der Verwaltungsrat der Axpo und damit auch Baudirektor Stephan Attiger (FDP) am 15. Juli im Rahmen einer Telefonkonferenz über die Einschlüsse im Reaktordruckbehälter von Beznau 1 informiert worden seien.
Attiger habe am gleichen Tag den Gesamtregierungsrat über die Fakten in Kenntnis gesetzt. Einen Tag später informierten der Energiekonzern Axpo und das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) die Öffentlichkeit über die Befunde.
Es sei die Aufgabe des ENSI, die Bedeutung der Einschlüsse im Reaktordruckbehälter auf die Sicherheit des AKW zu beurteilen und die notwendigen Massnahmen festzulegen, hält der Regierungsrat fest. Die Atomaufsicht habe diese rasch angeordnet und verlange von der Axpo, weitergehende Ultraschall-Messungen und deren Auswertung.