Der Kanton Aargau soll auf die Standesinitiative gegen die geplante Beschränkung des Fahrkostenabzuges auf 3000 Franken bei den Bundessteuern verzichten. Das hat eine vorberatende Kommission des Kantonsparlamentes beschlossen. Die Kommission macht inhaltliche und formelle Gründe geltend.
Die Kommission Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) sprach sich mit 7 zu 6 Stimmen gegen die Einreichung der Standesinitiative aus. Auch der Regierungsrat will nichts von der Initiative wissen, wie die Kommisson VWA am Montag weiter mitteilte.
Ende August hatte der Grosse Rat auf Antrag der SVP mit 71 zu 63 Stimmen beschlossen, eine Standesinitiative gegen die Beschränkung des Fahrkostenabzuges auszuarbeiten. Für das Anliegen waren SVP und FDP. Dagegen sprachen sich CVP, SP, Grüne, EVP und Grünliberale aus.
Schweizer Volk stimmt ab
Der umstrittene Pendlerabzug ist Teil des Bundesbeschlusses über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI). Das Schweizer Volk wird am kommenden 9. Februar über die Vorlage abstimmen.
Die Vorlage sieht unter anderem vor, dass bei den Steuern künftig nur noch ein Maximalabzug von 3000 Franken für den Arbeitsweg geltend gemacht werden kann. Dies soll zu höheren Steuereinnahmen führen, die für den öffentlichen Verkehr eingesetzt würden.
Die Standesinitiative wollte diese Begrenzung rückgängig machen. Es sollten wie bisher die effektiven Arbeitswegkosten in unbegrenzter Höhe vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können.
Keine Standesinitiative auf Vorrat
Das Anliegen sei politisch «nicht wünschenswert», hält die Kommission VWA fest. Mit FABI solle eine solide Finanzierung von Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur gewährleistet werden. Das sei auch für den Aargau wichtig, für den die Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr ein wichtiger Standortfaktor darstelle.
Zudem erscheine die Einreichung der Standesinitiative auch aus formellen Gründen «unpassend». Die Kommissionsmehrheit möchte nach eigenen Angaben verhindern, dass Änderungen, die das Volk noch gar nicht beschlossen hat, bereits mit einer Standesinitiative bekämpft werden.
Die unterlegene Minderheit in der Kommission stellte sich auf den Standpunkt, dass eine Teilfinanzierung durch den beschränkten Pendlerabzug nicht angebracht sei. Der Aargau habe das Recht, zu jedem Zeitpunkt und mit jedem Anliegen eine Standesinitiative einzureichen.
Der Grosse Rat wird an einer nächsten Sitzungen darüber entscheiden, ob die Standesinitiative eingereicht wird oder nicht.