Der Aargauer Regierungsrat sucht einen Ausgleich mit den Gemeinden für die rund 150 Millionen Franken, die wegen der neuen Spitalfinanzierung die Kantonskasse belasten. Die Regierung gibt zwei Varianten für eine Kantonalisierung der Spitalfinanzierung in die Anhörung.
Ab 2014 müssen die Gemeinden nichts mehr an die Finanzierung der Spitäler beitragen, teilte die Aargauer Staatskanzlei am Freitag mit. Diese Lastenverschiebung soll nun ausgeglichen werden.
Dazu lancierte die Regierung eine gesamthafte Überprüfung der Aufgaben- und Lastenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Der Prozess wird von zwei paritätisch aus Gemeinde- und Kantonsvertretungen zusammengesetzten Gremien begleitet.
Eine der Varianten sieht vor, dass die Spitalfinanzierung verschoben wird und erst zusammen mit einer umfassenden Revision der Aufgabenteilung in Kraft tritt. Die Aufgabenteilung ist voraussichtlich bis 2016 oder 2017 revidiert.
Diese Umsetzungsvariante sei „gesetzgeberisch sehr einfach zu realisieren“, wie es im Anhörungsbericht heisst. Der Grosse Rat müsste allerdings auf einen im Mai 2011 gefassten Beschluss zurückkommen.
Als Übergang nur Spitalkosten ausgleichen
Als zweite Variante könnte per 2014 nur die Lastenverschiebung im Spitalbereich ausgeglichen werden. Dieser Ausgleich würde unabhängig von der Ausarbeitung des Gesamtpakets Aufgabenteilung und Finanzausgleich erfolgen.
Dabei würde der Kanton in dem Umfang entlastet, in dem er bei der Spitalfinanzierung stärker belastet wird. Für die Gemeinden gilt mit umgekehrten Vorzeichen das Gleiche.
Die Gemeinden würden zwar bei der Spitalfinanzierung vollständig entlastet. Allerdings müssten sie eine Mehrbelastung beim Personalaufwand der Volksschulen hinnehmen.
Die Beträge für Spitalfinanzierung und Volksschulen sind in der Regel nicht gleich gross. Deshalb ist zusätzlich eine Mehrbelastung oder eine Entlastung vorgesehen. Für diese zweite Variante müsste ein Spezialgesetz erlassen werden.
Die beiden Varianten gehen bis Mitte September in die Anhörung. Der Grosse Rat entscheidet voraussichtlich Anfang März 2013 erstmals über die Vorlage. Das Inkrafttreten ist per 1. Januar 2014 vorgesehen.