Der Kanton Aargau übernimmt auf Beginn des nächsten Jahres die Richtlinien 2017 der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Das hat der Regierungsrat entschieden. Derzeit gelten im Aargau die SKOS-Richtlinien von 2004.
Für die Anwendung der geänderten und verbindlichen Bestimmungen der SKOS-Richtlinien werde den Gemeinden eine Übergangsfrist von drei Monaten eingeräumt, teilte die Aargauer Staatskanzlei am Donnerstag mit.
Der Regierungsrat verschärfte die SKOS-Richtlinien teilweise. So bleiben die geltenden Regelungen für die Rückerstattung, Vermögensfreibeträge sowie für den Abzug für Motorfahrzeuge und Finanzierung von Urlaubs- oder Erholungsaufenthalten bestehen.
Die Grundlage dafür ist das kantonale Sozialhilfe- und Präventionsgesetz. Auch der von der SKOS vorgesehene automatische Teuerungsausgleich wird im Aargau nur zur Anwendung kommen, wenn der Regierungsrat darüber entscheidet.
Die neuen SKOS-Richtlinien führen dazu, dass Grossfamilien und junge Erwachsene unter 25 Jahren, die Sozialhilfe beziehen, künftig weniger Leistungen erhalten. Zudem wurden die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber unkooperativen Bezügern verschärft. Der Grundbedarf pro Person beträgt 986 Franken pro Monat und bei zwei Personen im Haushalt 1509 Franken.
Gemäss Regierungsrat dürften mit den neuen SKOS-Richtlinien die Kosten für die Gemeinden eher sinken. Ein Grund dafür ist, dass der Grundbedarf für alle Sozialhilfebezieher leicht sinkt und Anreize geschaffen werden, damit sich die Betroffenen um wirtschaftliche Selbstständigkeit bemühen.