Aargau: Unmut wegen Budgetüberschreitung bei Asylkosten

Die Finanzkontrolle des Kantons Aargau muss die Kosten für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden bei Pflegefamilien im Jahr 2016 einer Sonderprüfung unterziehen. Dies hat die Parlamentskommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) beschlossen.

Die Finanzkontrolle des Kantons Aargau muss die Kosten für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden bei Pflegefamilien im Jahr 2016 einer Sonderprüfung unterziehen. Dies hat die Parlamentskommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) beschlossen.

Die Mehrheit der Kommission kritisiert, dass das entsprechende Budget 2016 um 5,6 Millionen Franken überschritten wurde. Für diese Summe habe der Regierungsrat keinen Nachtragskredit gestellt, heisst es in einer Medienmitteilung der KAPF vom Donnerstag.

Die Kommission stellt dem Parlament daher den Antrag, den Aufgabenbereich «Betreuung Asylsuchende» bei der Beratung der Jahresrechnung 2016 abzulehnen. Der Regierungsrat habe den «Nachweis für einen haushälterischen Umgang mit Mitteln für die Betreuung nicht schlüssig erbracht», hält die KAPF fest.

«Da der finanzielle Aufwand bereits angefallen und verbucht ist, hat der Entscheid jedoch keine finanziellen Auswirkungen», schreibt die Kommission.

Bis Ende 2016 war Susanne Hochuli (Grüne), Vorsteherin des Departements Gesundheit und Soziales (DGS), für den Asylbereich zuständig. Die Regierungsrätin trat jedoch nicht mehr zu Wiederwahl an. Neue Chefin des DGS ist Franziska Roth (SVP).

Im übrigen genehmigte die KAPF die Jahresrechnung 2016. Die Rechnung weist ein Defizit von 105,4 Millionen Franken aus. Damit akzeptiert die Kommission auch eine Überschreitung des Budgets von 15,6 Millionen Franken bei der Gesundheitsversorgung.

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