Aargau: Verband akzeptiert Urteil zu Kindergärtnerinnen-Löhnen

Der Aargauische Lehrerinnen- und Lehrerverband (alv) akzeptiert das Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichts zu den Löhnen der Kindergärtnerinnen. Der alv setzt auf das Versprechen des Regierungsrates, der die Lohneinstufung von Kindergärtnerinnen überprüfen und neu festlegen will.

Der Aargauische Lehrerinnen- und Lehrerverband (alv) akzeptiert das Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichts zu den Löhnen der Kindergärtnerinnen. Der alv setzt auf das Versprechen des Regierungsrates, der die Lohneinstufung von Kindergärtnerinnen überprüfen und neu festlegen will.

Die Geschäftsleitung habe entschieden, das Urteil des Verwaltungsgerichtes nicht ans Bundesgericht weiterzuziehen, sagte alv-Geschäftsführer Manfred Dubach am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Das kantonale Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) habe in Gesprächen klar gemacht, dass es in kürzerer Zeit klären wolle, wie vorzugehen sei. Der Regierungsrat hatte am vergangenen Freitag mitgeteilt, er nehme den Auftrag des Verwaltungsgerichtes an.

Das Gericht hatte die Beschwerde einer Kindergärtnerin teilweise gutgeheissen. Es setzte in seinem Urteil keine eigentlichen Löhne fest. Es wies den Fall an den Kanton zurück.

Der Kanton muss demnach die Lohneinstufung der Lehrpersonen auf Kindergartenstufe grundlegend überarbeiten und nachweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt. Über eine allfällige Änderung des Lohndekretes wird der Grosse Rat entscheiden.

Primarlehrerinnen gelangen ans Bundesgericht

Im Lohnstreit zog eine Primarschullehrerin ihre Beschwerde jedoch ans Bundesgericht weiter, wie der Lehrerverband bereits am Freitag bestätigt hatte.

Das kantonale Verwaltungsgericht war nicht auf die Beschwerde eingetreten. Es kam zum Schluss, der Beruf der Lehrpersonen auf Primarstufe sei nicht frauentypisch. Das Gericht sah daher keine Verletzung der Lohngleichheit von Mann und Frau.

Das Bundesgericht muss nun entscheiden, ob der Entscheid des Verwaltungsgerichtes rechtlich haltbar ist, nicht auf die Beschwerde einzutreten.

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