Aargau: Verwaltungsgericht soll Einbürgerungsbeschwerden behandeln

Das Aargauer Verwaltungsgericht soll künftig über ein von einer Gemeinde abgelehntes Einbürgerungsgesuch entscheiden. Derzeit ist der Regierungsrat die erste Beschwerdeinstanz. Das Parlament wird über diese Änderung des Rechtsmittelwegs entscheiden.

Das Aargauer Verwaltungsgericht soll künftig über ein von einer Gemeinde abgelehntes Einbürgerungsgesuch entscheiden. Derzeit ist der Regierungsrat die erste Beschwerdeinstanz. Das Parlament wird über diese Änderung des Rechtsmittelwegs entscheiden.

Der Vorschlag solle mehr rechtliche Klarheit schaffen, hält der Regierungsrat in seiner Botschaft an das Parlament vom Freitag fest. Die heutige Regelung sei «nicht zweckdienlich und ineffizient».

In der Vernehmlassung hatten SVP, FDP, die reformierte Landeskirche sowie einige Gemeinden und die Gericht des Kantons Aargau die Änderung abgelehnt. Mit der neuen Regelung würde im Einbürgerungsrecht ohne Not der in der aargauischen Verwaltungsrechtspflege verankerte Rechtsmittelweg durchbrochen, machten die Kritiker geltend.

Der Regierungsrat betont, der Grosse Rat, der für die Erteilung des Kantonsbürgerrechts zuständig sei, habe schon verschiedentlich Einbürgerungsentscheide von Gemeinden umgestossen, welche in einzelnen Fällen vom Verwaltungsgericht korrigiert worden seien.

Letztlich führt die geltende Regelung gemäss Regierungsrat dazu, dass der Grosse Rat faktisch regierungsrätliche Einbürgerungsentscheide, mit denen Gemeindebeschlüsse aufgehoben wurden, nochmals beurteile.

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Kommt hinzu, dass der Regierungsrat wiederholt Beschwerden gegen von der Gemeinde abgelehnte Einbürgerungsgesuche guthiess. Es waren meistens Gesuche, die von einer Gemeinde ohne ausreichende Begründung zurückgewiesen worden waren.

Der Regierungsrat verpflichtete die Gemeinden, erneut über das Gesuch zu entschieden. Er wurde dann in der Öffentlichkeit kritisiert, er setze sich über Volksentscheide hinweg.

Bund verschärft Voraussetzungen

Die Revision des kantonalen Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht ist eine Folge der verschärften Bundesvorgaben. Das neue Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht tritt auf den 1. Januar 2018 in Kraft.

Die Einbürgerungsvoraussetzungen des Bundes werden auf Gesetzes- und Verordnungsebene detailliert geregelt. Neu ist unter anderem vorausgesetzt, dass eine Niederlassungsbewilligung C vorliegt und sich die Person während insgesamt zehn Jahren in der Schweiz aufhält. Die Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr wird doppelt gezählt.

Zudem werden die Kriterien der Beachtung der öffentlichen Sicherheit, der Sprachkenntnisse und der Integration ausführlich geregelt.

Strengere Vorgaben für Jugendliche

Der Aargauer Regierungsrat will für die Jugendlichen die Spielregeln etwas verschärfen. So soll die Wartefrist bei Jugendlichen, die Straftaten begangen haben, von einem auf drei Jahre erhöht werden.

Der Kanton will keine eigenen Sprachtests mehr für die Gesuchssteller anbieten. Beim Test wird bislang nur das Hörverständnis geprüft. Die Entwicklung eines aargauischen Sprachtests, der dem Bundesrecht entspreche, wäre aufwändig und nicht verhältnismässig, wie der Regierungsrat festhält.

Die Gesuchssteller sollen anderweitig nachweisen, dass sie diese Einbürgerungsvoraussetzung erfüllen. Der Bund werde eine Liste mit Sprachkursanbietern zusammenstellen, die den allgemein anerkannten Qualitätsstandards für Sprachverfahren entsprächen, heisst es in der Botschaft an den Grossen Rat.

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