Aargau: Volles Abstimmungsprogramm am 27. November

Das Aargauer Volk entscheidet am eidgenössischen Abstimmungswochenende vom 27. November auch über vier kantonale Vorlagen. Auf das gleiche Datum ist die wahrscheinliche Stichwahl für die Kantonsregierung angesetzt.

Das Aargauer Volk entscheidet am eidgenössischen Abstimmungswochenende vom 27. November auch über vier kantonale Vorlagen. Auf das gleiche Datum ist die wahrscheinliche Stichwahl für die Kantonsregierung angesetzt.

Wenn am 23. Oktober im Kanton Aargau nicht alle fünf Sitze in der Regierung auf Anhieb besetzt werden, findet am 27. November der zweite Wahlgang statt.

Beobachter gehen davon, dass es im ersten Anlauf die drei bisherigen Regierungsräte Urs Hofmann (SP), Alex Hürzeler (SVP) und Stephan Attiger (FDP) schaffen dürften. Die frei gewordenen Sitze von Susanne Hochuli (Grüne) und Roland Brogli (CVP) dürften wegen des Ansturms der Kandidierenden kaum auf Anhieb besetzt werden.

Spannung ist im Aargau am eidgenössischen Abstimmungswochenende vom 27. November auch garantiert, weil gleich vier kantonale Vorlagen zur Abstimmung kommen. Das geht aus dem «Amtsblatt des Kantons Aargau» vom Freitag hervor.

Umstrittener Pendlerabzug

Umstritten ist vor allem die vom Grossen Rat knapp beschlossene Begrenzung des Pendlerabzugs auf 7000 Franken pro Jahr bei den Steuern. Derzeit können im Aargau die effektiven Kosten unbegrenzt abgezogen werden.

Die Abzugsgrenze führt beim Kanton zu Mehreinnahmen von 10 Millionen Franken und bei den Gemeinden zu Mehreinnahmen von 9,4 Millionen Franken. Die SVP ist dagegen. Die FDP wollte im Parlament eine höhere und die Linken eine tiefere Freigrenze.

Im weiteren geht es um die Abschaffung des Berufswahljahres. Bis zu 70 Schüler in drei Gemeinden wären vom Aus betroffen. Der Kanton könnte 1,8 Millionen Franken pro Jahr sparen.

Parlament will sparen

Ebenso wird das Volk darüber entscheiden, ob weniger Geld für die Revitalisierung von Gewässern zur Verfügung steht. Das Parlament will das Wassernutzungsgesetz so ändern, dass neu 5 statt wie bisher 10 Prozent des jährlichen Wasserzinsertrags aufwendet werden sollen für die Renaturierung, Vernetzung und Aufwertung der Gewässer.

Schliesslich geht es um die Anhebung des Vermögensverzehrs bei Ergänzungsleistungen zur Invalidenversicherung (IV). Das Parlament entschied, dass IV-Rentner in Heimen mehr von ihrem eigenen Geld verbrauchen müssen, bevor sie Ergänzungsleistungen erhalten. Der Kanton erwartet eine Einsparung von zwei Millionen Franken pro Jahr.

Die vier Vorlagen werden dem Volk zum Entscheid vorgelegt, weil sie in der jeweiligen Schlussabstimmung im Grossen Rat weniger als 71 Ja-Stimmen erhielten.

Auf Bundesebene kommt als einzige Vorlage die Volksinitiative «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie» zur Abstimmung.

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