Aargau: Weniger Personen erhalten eine Prämienverbilligung

Im Kanton Aargau haben 2016 erneut weniger Personen als im Vorjahr eine Verbilligung der Krankenkassenprämien erhalten. Die Zahl der Beziehenden sank um 2 Prozent auf 168’180 Personen.

Im Kanton Aargau haben 2016 erneut weniger Personen als im Vorjahr eine Verbilligung der Krankenkassenprämien erhalten. Die Zahl der Beziehenden sank um 2 Prozent auf 168’180 Personen.

Die Gesamtsumme der ausbezahlten Beträge ging um 3,1 Prozent auf 284,6 Millionen Franken zurück. Im Durchschnitt wurden 1692 Franken an Personen mit einer Prämienverbilligung entrichtet.

Das geht aus dem am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht der Sozialversicherung Aargau (SVA) hervor. Rund ein Viertel der Einwohnenden erhielten eine Verbilligung der Krankenkassenprämie.

Gleichzeitig stiegen die Aufwendungen für die Krankenkassenausstände. Wenn eine Person die Prämien nicht bezahlt und von der Krankenkasse ohne Erfolg betrieben wird, gibt es einen Verlustschein. Für diesen Verlustschein kommt der Kanton zu 85 Prozent auf.

Mehr Leute auf der schwarzen Liste

Die Kosten für die Verlustscheine nahmen um 4 Prozent auf 16 Millionen Franken zu. Von den 16’500 Verlustscheinen, die von den Krankenversicherern eingereicht wurden, bezogen sich 5 Prozent auf Zahlungsausstände aus dem Jahr 2012.

Um Verlustscheine zu vermeiden, führte der Kanton per Mitte 2014 einen Liste mit den Namen der säumigen Zahler ein. Per Ende Jahr 2016 waren 10’823 Personen auf der schwarzen Liste vermerkt – 276 Personen mehr als im Vorjahr.

Ein Eintrag auf die Liste erfolgt, wenn Versicherte wegen nicht bezahlten Prämien und Kostenbeteiligungen betrieben werden. Personen mit Listeneintrag haben kein Anrecht auf Erstattung der Kosten von medizinischen Behandlungen durch die Krankenkasse.

Ausgenommen davon sind die Kosten von Notfallbehandlungen. Sozialhilfe- und Ergänzungsleistungsbeziehende sowie Kinder und Jugendliche landen nicht auf der schwarzen Liste.

Mehr Ergänzungsleistungen

Die Kosten für Ergänzungsleistungen (EL), die der Kanton zu entrichten hat, stieg auch 2016 an – und zwar um 3,7 Prozent auf 243,4 Millionen Franken. Diese Leistungen wurden an 19’229 EL-Beziehende (davon 1086 Kinder) ausgerichtet. Das entspricht einer Zunahme von 2,7 Prozent.

Jeder 11. Aargauer AHV-Beziehende hatte 2016 Anspruch auf EL-Leistungen. Im Durchschnitt waren das 1121 Franken pro Monat. Bei AHV-Versicherten im Heim lag der Betrag bei 2446 Franken.

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