Aargau will an Verbot von Kite-Surfing auf Hallwilersee festhalten

Auf dem Hallwilersee im Kanton Aargau soll das Kite-Surfen (Drachensegeln) verboten bleiben. Das geht aus der Stellungnahme des Regierungsrates zur Revision der Binnenschifffahrtsverordnung des Bundes hervor. Der Bund will das grundsätzliche Verbot aufheben.

Auf dem Hallwilersee im Kanton Aargau soll das Kite-Surfen (Drachensegeln) verboten bleiben. Das geht aus der Stellungnahme des Regierungsrates zur Revision der Binnenschifffahrtsverordnung des Bundes hervor. Der Bund will das grundsätzliche Verbot aufheben.

Der Kanton stehe der ersatzlosen Streichung des Verbots skeptisch gegenüber, hält der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Verkehr (BAV) fest. Die Stellungnahme wurde auf der Website des Kantons publiziert.

Das Surfen mit Drachensegeln (Kites) auf dem Hallwilersee ist derzeit nicht erlaubt. Die Gründe für das Verbot sind gemäss Regierungsrat der Naturschutz und Sicherheitsüberlegungen. Auf dem Mittellandsee seien viele Boote unterwegs und die Zahl der Besucher steige stetig.

Der Bund will mit der Revision der Binnenschifffahrtsverordnung jedoch den Weg für das Kite-Surfing grundsätzlich frei machen. Das Schweizer Parlament hatte eine entsprechende CVP-Motion überwiesen.

Der Bund plant, das Kite-Surfung ab 2015 dem Wasserskifahren und Windsurfen gleichzustellen. Dem Aargauer Regierungsrat geht das zu schnell. Er verlangt eine Übergangsfrist von drei Jahren – damit der Kanton genug Zeit hat, das Kite-Surfen auf dem Hallwilersee per Gesetz verbieten zu können.

In der Stellungnahme unterstützt der Regierungsrat den Vorschlag des Bundes, dass Bootsführer künftig nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol intus haben dürfen. Damit sollen auf Schweizer Seen und Flüssen die gleichen Alkoholgrenzwerte gelten wie im Strassenverkehr.

Kleine Schiffe können im Aargau auf einer Gesamtstrecke von rund 200 auf den Flüssen Rhein, Aare, Reuss und Limmat herumfahren.

Nächster Artikel