Um die vom Aussterben bedrohte Fischart Nase zu schützen, dürften deren Laichplätze im Kanton Aargau in den Monaten April und Mai nicht mehr betreten werden. Der Kanton bemüht sich, die Lebensräume des Wanderfisches Nase aufzuwerten und zu revitalisieren.
Das generelle Betretungsverbot sei erlassen worden, um den Fortpflanzungsvorgang der Nase optimal zu schützen, teilte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) am Mittwoch mit. Ein gleiches Verbot besteht bereits für die Laichgründe der Äsche und Forelle in den Monaten Dezember bis April.
Das Verbot betrifft nicht nur Angelfischer, sondern die gesamte Bevölkerung und schliesst für den Zeitraum sämtliche Gewässernutzungen und technische Eingriffe in die betroffenen Gewässerabschnitte aus.
Ein Nasenlaichplatz von nationaler Bedeutung befindet sich im Mündungsbereich der Suhre in die Aare. Der Suhrespitz auf dem Gebiet der Stadt Aarau ist gemäss BVU eines der wenigen noch intakten und regelmässig aufgesuchten Laichgebiete.
Der Suhrespitz wurde 2012 ökologisch aufgewertet. Einige Jahre zuvor war die Suhre bereits ausgeweitet und ihre Anbindung an weiter oben liegende Gewässerabschnitte mit stufenlosen Blockrampen wieder hergestellt worden.
Flussverbauungen behindern Nase
Die Fischsart Nase gehört zur Familie der Cypriniden («Karpfenartige») und ist vom Aussterben bedroht. Eingriffe in die Gewässerstruktur, etwa durch die Verbauung der Fliessgewässer und der natürlichen Wanderkorridore, machten aus dem früheren Massenfisch eine Rarität.
Der Aargau unterstützt diverse Projekte, um das endgültige Verschwinden der Fischart zu verhindern. Dazu gehören das Revitalisieren ihrer Lebensräume sowie die Beseitigung von künstlichen Abstürzen und Schwellen, um die Fische bei ihren alljährlichen Wanderungen nicht mehr zu behindern.
Vor allem hindernisfreie Mündungen von Nebenflüssen in einen Hauptlauf sind gemäss BVU wichtig, um den Nasen Zugang zu den Laich- und Rückzugsgebieten zu gewähren.