Der Aargauer Regierungsrat will im kantonalen Richtplan fünf Standortgebiete für mögliche Windkraftanlagen verankern. In den Gebieten sollen jeweils mindestens drei gleichartige Windkraftanlagen gebaut werden. Die Anpassung des Richtplans wird öffentlich aufgelegt.
Als mögliche Standorte sollen im Richtplan die Gebiete Burg, Laubberg, Wessenberg, Heitersberg und Lindenberg eingezeichnet werden, wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte.
Der Kanton will, dass die Windkraftanlagen an Standorten konzentriert werden, die über gute Windverhältnisse verfügen und denen keine anderen überwiegenden Interessen entgegenstehen.
Im Richtplan will der Regierungsrat verankern, dass pro Gebiet mindestens drei gleichartige Windkraftanlagen gleichzeitig zu planen und zu realisieren sind.
Wenn die Windenergienutzung das Landschaftsbild beeinträchtige, so sei der Unterschied in der Belastung der Landschaft zwischen einer Einzelanlage und einem Windpark relativ gering. Das hält der Regierungsrat in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme zu einer SP-Interpellation fest.
Den Entwurf des Richtplans wird der Kanton erst am kommenden Montag veröffentlichen. Der Plan wird bis zum 7. Dezember öffentlich aufliegen.
Eingaben machen können alle Bürgerinnen und Bürger sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts. Über den angepassten Richtplan wird der Grosse Rat entscheiden.
Rechtsstreit um geplante Anlage
Im März hatte der Regierungsrat in einem Beschwerdeverfahren entschieden, dass eine 150 Meter hohe Windkraftanlage auf dem Heitersberg nicht gebaut werden kann.
Der geplante Standort liegt in einer Landschaftsschutzzone. Deshalb könne keine Ausnahmebewilligung erteilt werden, hiess es in der Begründung des Regierungsrats.
Als Konsequenz der baurechtlichen Hürden für die Anlage auf dem Heitersberg versprach der Kanton ein Konzept zur Nutzung der Windkraft.