Private Sicherheitsdienstleistungen wie Bewachungen, Werttransporte oder Türsteherdienste sollen einheitlichen Zulassungsvorschriften unterstehen. Der Aargau will dies im Beitritt der zum Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen regeln.
Der Regierungsrat hat entschieden, den Beitritt zur Genehmigung dem Grossen Rat vorzulegen, wie die Aargauer Staatskanzlei am Freitag mitteilte. Gemäss des Konkordats gilt eine Bewilligungspflicht für private Sicherheitsangestellte.
Diese müssen eine abgeschlossene Grundausbildung sowie regelmässige Weiterbildung vorweisen können. Wer eine Sicherheitsdienstleistung mit einem Diensthund ausübt, muss dazu ausgebildet sein.
Das Konkordat wurde von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) ausgearbeitet. Es tritt voraussichtlich auf den 1. Januar 2016 in Kraft.