Aargau will schwarze Liste über säumige Prämienzahler einführen

Im Kanton Aargau soll eine schwarze Liste über säumige Krankenkassen-Prämienzahler eingeführt werden. Die Regierung hat dem Parlament die Botschaft für die notwendige Gesetzesrevision vorgelegt. Sie rechnet mit Einsparungen von einer halben Millionen Franken pro Jahr.

Stempel auf einem Betreibungsamt (Archiv) (Bild: sda)

Im Kanton Aargau soll eine schwarze Liste über säumige Krankenkassen-Prämienzahler eingeführt werden. Die Regierung hat dem Parlament die Botschaft für die notwendige Gesetzesrevision vorgelegt. Sie rechnet mit Einsparungen von einer halben Millionen Franken pro Jahr.

Säumige Prämienzahler sollen mit einem Leistungsaufschub belegt werden. Einzig bei Notfällen soll die öffentliche Hand die Kosten bezahlen. Das sieht die Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung vor.

Mit dem am Freitag veröffentlichten Entwurf erfüllt die Regierung eine Forderung der bürgerlichen Mehrheit des Parlamentes. Mit der ab 2015 geführten Liste soll die Zahlungsmoral verbessert werden.

Einblick in die Liste sollen die Leistungserbringer, die Gemeinden für ihre Einwohnenden und der Kanton erhalten. Bezüger von Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen sowie Kinder und Jugendliche werden gemäss Entwurf nicht auf die Säumigenliste gesetzt.

Aargau zahlte 2012 rund 8 Millionen Franken

Im Aargau beliefen sich 2012 die ausgewiesenen Forderungen aus Krankenkassenausständen auf 9,5 Millionen Franken. Davon musste der Kanton 85 Prozent, also rund 8 Millionen Franken, übernehmen. Der Regierungsrat rechnet damit, dass der Kanton wegen der schwarzen Liste eine halbe Millionen Franken weniger bezahlen muss.

Per Anfang 2012 war das System des Leistungsaufschubs bei fälligen Krankenkassenausständen aufgehoben worden. Im Bundesgesetz über die Krankenversicherung wurde denen Kanton dafür die Möglichkeit gegeben, eine schwarze Liste einzuführen.

Grundsätzlich sind die Kantone verpflichtet, 85 Prozent der Gesamtforderungen aus der obligatorischen Grundversicherung zu übernehmen, die zur Ausstellung eines Verlustscheins führten.

Mehrere Kantone führen bereits Listen

Als erster Kanton setzte der Thurgau auf Säumigenliste. Auch die Kantone Solothurn und Luzern kennen seit 2012 solche Listen. Im Kanton Solothurn sind 500 Personen auf der Liste eingetragen, im Kanton Luzern 4800 Personen.

Im Kanton Schwyz lehnte das Parlament die Einführung einer Liste ab. Der administrative Aufwand sei zu hoch und bringe finanziell wenig, hiess es.

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