Im Kanton Aargau soll die Steuerbelastung weiter reduziert werden. Der Grosse Rat hat am Dienstag die entsprechende Revision des Steuergesetzes gutgeheissen. Vor allem der Mittelstand soll entlastet werden, etwas weniger die Besserverdienenden.
Die Mehrheit des Parlamentes folgte den Vorschlägen des Regierungsrates. Der Grosse Rat stimmte der Revision nach der ersten Beratung mit 90 gegen 31 Stimmen zu. Die SP-Fraktion lehnte die Vorlage ab.
Die Revision sieht für den Kanton Mindereinnahmen von rund 90 Millionen Franken pro Jahr und für die Gemeinden von rund 85 Millionen Franken vor.
Die vorberatende Kommission des Grossen Rates hatte weitergehende Entlastungen gefordert, zum Beispiel auch für juristische Personen. Diese Vorschläge hätten beim Kanton insgesamt zu Ausfällen von 235 Millionen und bei den Gemeinden von 190 Millionen Franken geführt.
FDP und CVP stützen Regierung
Finanzdirektor Roland Brogli (CVP) kämpfte für seine Vorlage und lehnte die Anträge der Kommission ab. Weitere Entlastungen seien „nicht verkraftbar“, sagte Brogli. Der Kanton müsse sonst seine Leistungen reduzieren, damit die Finanzen nicht in Schieflage geraten würden.
Bei den Beratungen machte sich die SVP-Fraktion ohne Erfolg für die weitergehenden Entlastungen stark. FDP und CVP trugen die Vorschläge des Regierungsrates im Grundsatz mit. Die Revision müsse mehrheitsfähig sein, betonte die FDP-Fraktion.
Die Sozialdemokraten wiesen die Vorlage zurück. Bei den Detailberatungen stimmten sie jedoch fast immer für die Regierungsanträge. Auf den Kanton und die Gemeinden kämen in den nächsten Jahren erhebliche Belastungen zu. Es drohe ein Abbau der staatlichen Leistungen, betonte die SP.
Der Steuertarif soll gemäss Parlament so gestaltet sein, dass der Mittelstand um fünf bis sechs Prozent entlastet wird. Gleichzeitig soll der Steuertarif für die oberen Einkommen um höchstens 2,5 Prozent reduziert werden. Der Spitzensteuersatz ab 330’000 Franken soll um 0,25 Punkte auf 11 Prozent gesenkt werden.
Vor der Schlussabstimmung im Grossen Rat zeigte sich die SVP-Fraktion enttäuscht. Die CVP gab sich „einigermassen zufrieden“. Die FDP bezeichnete die Revision als „taugliche Grundlage“ für die zweite Beratung. Die SP begründete das Nein damit, dass dem Aargau ein weiteres Sparpaket drohe.
Volk entscheidet möglicherweise
Nach der zweiten Beratung der Revision soll das Gesetz voraussichtlich in Etappen auf 2013 und 2015 in Kraft treten. Möglicherweise wird das Volk zuvor in einer Abstimmung das letzte Wort sprechen.
Der Kanton Aargau hatte zuletzt 2007 und 2009 die Steuern für Unternehmen sowie für niedrige und hohe Einkommen gesenkt.