Die Aargauer Regierung erachtet die grenzsanitarischen Massnahmen bei neu ankommenden Asylsuchenden für genügend. Verbesserungspotenzial sieht die Regierung diesbezüglich beim Informationsfluss zwischen Bundesbehörden und Kanton sowie bei präventiven Massnahmen.
Eine frühzeitige Weiterleitung von Dokumentationen zu medizinischen Fällen würde die Aargauer Regierung für den Kanton als «sehr hilfreich» betrachten, wie es in einer am Freitag veröffentlichten Antwort auf eine CVP-Interpellation heisst. Auch bei präventiven Massnahmen wie Impfungen sieht die Regierung Handlungsbedarf.
Mit der frühzeitigen Weiterleitung der Dokumente könnten einerseits die Behörden der kantonalen Unterkünfte darauf vorbereitet werden. Andererseits müssten medizinische Abklärungen nicht wiederholt werden. Generell wäre die Weitergabe des sogenannten medizinischen Laufblatts an die Kantone von Vorteil, meint der Regierungsrat.
Auch bei der Infektionsgefahr durch ansteckende Krankheiten sieht die Regierung keinen grösseren Handlungsbedarf. Die Gefahr sei nicht grösser als bei der einheimischen Bevölkerung. Jede Asylunterkunft werden von einer Arztperson betreut. Ein Grossteil der ansteckenden Krankheiten sei meldepflichtig.
Der Ungezieferbefall in Asylunterkünften stelle im Kanton Aargau derzeit kein Problem dar, schreibt die Regierung zur einer entsprechenden Frage. Der Kanton Aargau habe bei der Eindämmung eine proaktive Rolle übernommen und den Betreuungspersonen ein Konzept in Form von Handlungsschritten, Empfehlungen und Zuständigkeiten zur Verfügung gestellt.
Dieses Konzept sei inzwischen von verschiedenen anderen Kantonen übernommen worden. Im Aargau selber habe sich seitdem das Auftreten der sogenannten Krätze, der Skabies, drastisch reduziert.