Das 120-Millionen-Sparpaket der Aargauer Regierung hat eine weitere Hürde genommen. Die grossrätliche Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) empfiehlt dem Grossen Rat den Grossteil der Sparmassnahmen zur Annahme.
Die meisten, von der Regierung vorgeschlagenen Sparmassnahmen seien mit wechselnden Mehrheiten, teilweise knapp, akzeptiert worden, hiess es in einer Mitteilung der vorberatenden Grossratskommission vom Montag. Ein weiterer Teil der Massnahmen sei unbestritten gewesen.
Fünf Sparmassnahmen fielen allerdings ganz durch. Es betrifft dies vor allem die Verrechnung von Anfragen für die Behandlung von Baugesuchen, die Gebührenerhöhung für die Nutzung und Inanspruchnahme öffentlicher Oberflächengewässer und die Erhöhung des Gemeindeanteils beim Wasserbau.
Verworfen wurden zudem die Erhöhung des Gemeindeanteils beim Wasserbau, die befristete Mitfinanzierung von Hochwasserschutzprojekten durch die Aargauische Gebäudeversicherung und die Reduktion der Beiträge an Forstreviere.
Auf der anderen Seite gingen einer Kommissionsmehrheit die Sparvorschläge zu wenig weit. Der Regierung wurden deshalb verschiedene Prüfungsvorschläge unterbreitet.
An sechs Sitzungen darüber beraten
Die Kommission hatte sich an sechs Sitzungen mit der vom Regierungsrat unterbreiteten Leistungsanalyse befasst. Während sich die einen gegen den Abbau bei den Leistungen wehrten, hätten sich andere gegen die Verlagerung von Kosten auf Gemeinden und Private ausgesprochen, fasste die Kommission die Situation während den Beratungen zusammen.
Die Notwendigkeit eines auf die Dauer ausgeglichenen Staatshaushaltes war in der Kommission unbestritten. Ein Teil der Kommission sah den Weg dahin vor allem in der Steigerung der Einnahmen und wollte deshalb nicht auf die Vorlage eintreten.