Der Kanton Aargau vereinfacht das Prozedere für Personen, die frisch ihren Job verloren haben: Diese können künftig ohne Gang zur Gemeindekanzlei direkt beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) vorsprechen.
Im Kanton Aargau melden sich jährlich rund 22’000 Personen neu zur Arbeitsvermittlung an. Bislang mussten diese vor der Anmeldung beim RAV bei ihrer Wohnsitzgemeinde eine Wohnsitzbestätigung beschaffen. Die Stellensuchenden mussten somit zwei Behördengänge machen.
Seit Einführung des elektronischen Einwohnerregisters besteht für die RAV die technische Möglichkeit, direkt auf dieses Register zuzugreifen. Dadurch entfällt der Behördengang bei der Gemeinde. Die Stellensuchenden könnten rascher vom RAV betreut werden, heisst es in einer Mitteilung des kantonalen Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA) vom Freitag.
Damit werden auch die Gemeinden entlastet. Die Gemeinden können aber nach wie vor nichtpersonenbezogene Informationen zur Anzahl der aus ihrer Gemeinde gemeldeten Arbeitslosen über die Website des AWA abrufen.
Die Gemeinden begrüssten im Rahmen einer Anhörung die Änderung. Für die Neuerung braucht es gesetzliche Änderungen. Diese treten per 1. August 2016 in Kraft. Die Umstellung erfolgt im September 2016.