Aargauer Berufsbildungs-Hilfsangebot bleibt bestehen

Ein Hilfsangebot für Jugendliche, die schulische und soziale Probleme haben, wird im Kanton Aargau weitergeführt. Der Grosse Rat hiess am Dienstag einen jährlich wiederkehrenden Kredit von 709’000 Franken für das so genannte Case Management Berufsbildung gut

Ein Hilfsangebot für Jugendliche, die schulische und soziale Probleme haben, wird im Kanton Aargau weitergeführt. Der Grosse Rat hiess am Dienstag einen jährlich wiederkehrenden Kredit von 709’000 Franken für das so genannte Case Management Berufsbildung gut

Im März hatte der Grosse Rat den Regierungsrat verpflichtet, die Auslagerung des Hilfsangebots zu prüfen. Der Regierungsrat kam zum Schluss, dass bei einer Auslagerung vor allem mit langen Submissionsfristen, mit einem hohen Transaktionsaufwand und mit Risiken beim Datenschutz zu rechnen ist.

Es sei auch davon auszugehen, dass eine Auslagerung nicht zu finanziellen Einsparungen führen werde. Eine Auslagerung sei gemäss diesen Erkenntnissen somit weder günstiger noch besser, berge aber etliche Prozessrisiken, hielt der Regierungsrat fest.

Vor diesem Hintergrund folgte der Grosse Rat dem Antrag des Regierungsrats, das Case Management Berufsbildung nicht auszulagern, sondern innerhalb der kantonalen Verwaltung zu verstetigen. Das Parlament bewilligte mit 92 zu 15 Stimmen einen Verpflichtungskredit für einen jährlich wiederkehrenden Bruttoaufwand von 709’000 Franken.

Das Case Management Berufsbildung läuft im Kanton Aargau seit 2009. Bislang entstanden Kosten von 4,5 Millionen Franken. Das Parlament bewilligte jeweils das Geld.

Bislang wurden 755 Jugendliche zwischen dem 8. Schuljahr und dem 24. Altersjahr persönlich beraten. Ziel der Beratungen ist es, einen Ausbildungsabbruch möglichst zu vermeiden. Die Fachstelle («Team 1155») zählt künftig noch vier Vollzeitstellen.

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