Aargauer Familiengerichte müssen personell aufgestockt werden

Die Arbeitslast der Aargauer Gerichte hat sich 2013, im ersten Jahr nach Inkrafttreten der Justizreform, auf hohem Niveau bewegt. Bei den neu eingeführten Familiengerichten waren die Fallzahlen aber derart hoch, dass der Grosse Rat demnächst über eine personelle Aufstockung entscheiden muss.

Die Arbeitslast der Aargauer Gerichte hat sich 2013, im ersten Jahr nach Inkrafttreten der Justizreform, auf hohem Niveau bewegt. Bei den neu eingeführten Familiengerichten waren die Fallzahlen aber derart hoch, dass der Grosse Rat demnächst über eine personelle Aufstockung entscheiden muss.

Eine im Vorfeld der Justizreform in Auftrag gegebene Expertise habe bei den Familiengerichten einen Bedarf von 81,5 Stellen prognostiziert, sagte Guido Marbet, der Präsident der Aargauer Justizleitung, am Dienstag vor den Medien in Aarau. Gestartet sei man dann Anfang 2013 mit 70 Stellen.

Inzwischen bestehe ein Bedarf an 98 Stellen. Eine entsprechende Botschaft an den Aargauer Grossen Rat sei in der Pipeline, sagte Marbet. Darin werde allerdings keine fixe Aufstockung um 28 Stellen beantragt, sondern eine variable Personalverstärkung.

Wenn sich die Arbeit der Aargauer Familiengerichte dann 2017 etabliert hat, soll definitiv entschieden werden, mit welchem Personalbestand dieser Teil der Aargauer Justiz arbeiten soll.

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