Im Kanton Aargau gerät der interkantonale Kulturlastenausgleich unter politischen Druck. Die FDP-Parlamentsfraktion will aus der Vereinbarung von sechs Kantonen austreten. Damit würden Kultureinrichtungen in den Städten Zürich und Luzern 5,8 Millionen Franken pro Jahr aus dem Aargau verlieren.
Es sei nicht Aufgabe des Aargaus, die kulturellen Flaggschiffe anderer Kantone mit einem Nettobetrag von fast sechs Millionen Franken mitzufinanzieren, begründet die FDP-Fraktion die Forderung. Solche Quersubventionen seien grundsätzlich wo immer möglich abzulehnen.
Die FDP will, dass der Kanton per Ende 2018 aus der Vereinbarung austritt. Unter dem Strich möchte die Partei 5,5 Millionen Franken pro Jahr sparen. Das geht aus der Motion hervor, welche diese Woche im Parlament eingereicht wurde.
Gemäss der Vereinbarung zum interkantonalen Kulturlastenausgleich bezahlte der Aargau im vergangenen Jahr 5,1 Millionen an den Kanton Zürich und rund 690’000 Franken an den Kanton Luzern. Diese Gelder gehen auf die seit 2010 geltende Vereinbarung zurück. Der Vereinbarung gehören unter anderem auch die Kantone Schwyz und Zug an.
Mit dem Kulturlastenausgleich unterstützt der Aargau in Zürich das Opernhaus, das Schauspielhaus und die Tonhalle sowie in Luzern das Kultur- und Kongresshaus (KKL), das Theater und Sinfonieorchester.
Aargau setzt auf Sparkurs
Der Aargauer Grosse Rat hatte der Vereinbarung im September 2009 mit 103 zu 28 Stimmen klar zugestimmt. Der Aargau dürfe nicht als Trittbrettfahrer gelten, hiess es. Viele Aargauer würden von den dortigen Kulturangeboten profitieren.
Dass im Kanton der Druck auf den Kulturlastenausgleich steigt, hat vor allem mit der Schieflage des Kantonshaushalts zu tun. Der Regierungsrat rechnet ohne Steuererhöhung und weiteren einschneidenden Sparmassnahmen mit einem Defizit von bis zu 200 Millionen Franken im Jahr.
Die Ausgleich führt übrigens dazu, dass der Aargau selbst von den Partnerkantonen für seine Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung finanziell profitiert. Dazu gehören das Museum Aargau (unter anderem die Schlösser Lenzburg, Hallwyl, Wildegg und Habsburg) sowie das Stapferhaus Lenzburg. Der Kanton muss daher pro Jahr 840’000 Franken weniger in den Ausgleich überweisen.