Feuerwehrleute im Kanton Aargau müssen künftig ihren Sold bis zu einer Höhe von 10’000 Franken pro Jahr nicht als Einkommen versteuern. Das hat der Grosse Rat am Dienstag bei der Beratung der kleinen Steuergesetzrevision beschlossen.
Damit bestätigte das Parlament ohne neuerliche Diskussionen einen früheren Entscheid. Der Regierungsrat hatte die Freigrenze ursprünglich bei 5000 Franken festlegen wollen. Der Grosse Rat entschied anders – und der Regierungsrat lenkte schliesslich ein.
Im Aargau können zudem die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung künftig bis zu einem Betrag von 12’000 Franken pro Jahr bei den Steuern in Abzug gebracht werden.
Der Mindestbetrag für die Bemessung von Pauschalbesteuerten wird im Aargau auf 400’000 Franken angehoben. Derzeit liegt Mindesthöhe für die Einkommenssteuer im Aargau bei 250’000 Franken.
Die kleine Steuergesetzrevision beschert der Aargauer Staatskasse Mindereinnahmen von rund 3 Millionen Franken. Mit verschiedenen Anpassungen überführt der Kanton neueres zwingendes Bundesrecht ins kantonale Recht.
Der Grosse Rat hiess die Revision mit 112 zu 2 Stimmen gut. Die neuen Regelungen gelten bereits vom 1. Januar 2016 an.