Aargauer Gemeinde muss Pensionskasse 100’000 Fr. nachzahlen

Die Aargauer Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg AG hat vor dem kantonalen Versicherungsgericht einen kleinen Sieg gegen die Aargauische Pensionskasse (APK) erzielt. Der Gericht wies am Dienstag die Klage der APK gegen die Gemeinde grösstenteils ab.

Die Aargauer Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg AG hat vor dem kantonalen Versicherungsgericht einen kleinen Sieg gegen die Aargauische Pensionskasse (APK) erzielt. Der Gericht wies am Dienstag die Klage der APK gegen die Gemeinde grösstenteils ab.

Rudolfstetten-Friedlisberg muss wegen des Austritts aus der APK nur 103’483 Franken nachzahlen. Die APK hatte von der Gemeinde per Klage eine Nachzahlung von 1,15 Millionen Franken verlangt.

Die Gemeinde war per Ende 2007 aus der APK ausgetreten. Aufgrund der damaligen Unterdeckung der Pensionskasse von 70 Prozent forderte die APK den Ausgleich des Fehlbetrages.

Die APK bezahlte für die aktiv versicherten Mitglieder, welche die Kasse kollektiv verliessen, 100 Prozent aus. Der Deckungsgrad der Pensionskasse betrug zu diesem Zeitpunkt gemäss BVG rund 90 Prozent. Die Gemeinde hatte rund drei Millionen Franken erhalten.

Gericht setzt auf Rechtsgleichheit

Der Vorsitzende des Versicherungsgerichtes begründete das Urteil mit der Rechtsgleichheit. Die ausgetretenen und die in der APK verbliebenen Gemeinden müssten gleich behandelt werden.

Die von der Kasse gebildeten Wertschwankungsreserven müssten jedoch nicht ausfinanziert werden. Auch dürfe die APK von austretenden Mitgliedern nicht mehr verlangen als von den verbleibenden.

Rudolfstetten-Friedlisberg muss gemäss Urteil einen Anteil von 9,971 Prozent zur Ausfinanzierung an die APK bezahlen. Das entspricht 625’000 Franken, abzüglich der Arbeitgeberreserve.

Unter dem Strich bleiben 103’483 Franken und 90 Rappen. Die Gemeinde muss je nach Zeitpunkt einen Verzugszins von 2 bis 5 Prozent bezahlen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann beim Bundesgericht in Luzern angefochten werden. Sowohl APK-Geschäftsführerin Susanne Jäger als auch Gemeindevertreter liessen sich nicht in die Karten blicken. Es hiess unisono, man wolle die schriftliche Begründung des Urteil abwarten und danach entscheiden.

Harte Worte der Juristen

Der Rechtsvertreter der Gemeinde und die zwei Rechtsvertreterinnen der APK hatten sich in ihren Plädoyers vor Versicherungsgericht nichts geschenkt. Nur in einem Punkt waren sie sich einig: Beim Rechtsstreit handelt es sich um einen Fall von «höchster Komplexität» mit Tragweite.

Der Rechtsvertreter der Gemeinde warf der APK einen «Taschendiebtrick» vor. Die Kasse dürfe kein Austrittsgeld in Millionenhöhe von der Gemeinde fordern. Die Klage müsse daher vollumfänglich abgelehnt werden. Die Gemeinde gehörte seit 1962 der kantonalen Kasse an.

In dieser Zeit hätten sich die rechtlichen Grundlagen in der Berufsvorsorge stark geändert. Der Rechtsvertreter kritisierte etwa, dass die APK trotz Unterdeckung Wertschwankungsreserven gebildet hatte.

Die Rechtsvertreterinnen der APK wiesen die Kritik als «Stimmungsmache» und «polemische Anwürfe» zurück. Die Gemeinde habe als Arbeitgeberin 1994 einen sogenannten Anschlussvertrag unterzeichnet.

Sie habe sich damit verpflichtet, allfällige Änderungen des APK-Reglementes zu akzeptieren. Es bestehe daher für die Gemeinde klar eine Nachschusspflicht.

Es geht um 60 Millionen Franken

Der Entscheid des kantonalen Versicherungsgerichtes hat eine besondere Bedeutung. Die APK klagte Rudolfstetten-Friedlisberg als sogenannte Mustergemeinde ein. Insgesamt 45 Arbeitgeber, vor allem Gemeinden, waren per Ende 2007 aus der APK ausgetreten. Die Pensionskasse möchte von diesen ehemaligen Mitgliedern insgesamt 60 Millionen Franken.

Dazu gehört auch die Stadt Zofingen. Die APK fordert von Zofingen rund 25 Millionen Franken. Die Stadt selbst will von der APK zusätzlich 11 Millionen ausbezahlt erhalten.

APK

wurde ausfinanziert

Mit dem Austritt hatten die Gemeinden auf das vom Kantonsparlament 2006 revidierte Dekret über die Aargauische Pensionskasse reagiert. Neben dem Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat wurde das Rentenalter von 63 auf 65 Jahre erhöht.

Das Parlament beschloss damals auch, die bestehende Deckungslücke bei der Pensionskasse von 90,9 Prozent voll auszufinanzieren sowie eine Wertschwankungsreserve in der Höhe von 15 Prozent zu bilden. Der Kanton und die Gemeinden, welche in der Kasse blieben, mussten insgesamt 1,4 Milliarden Franken in die Kasse bezahlen.

In der APK sind unter anderen alle Aargauer Staatsangestellten und Lehrpersonen versichert. Auch die Angestellten von 108 Gemeinden und 38 Verbände waren der APK angeschlossen

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