Der Rechtsstreit zwischen der Aargauischen Pensionskasse (APK) und 32 Gemeinden, welche aus der APK austraten, geht weiter. Die Gemeinden ziehen ihre Beschwerde gegen die Bedingungen des APK-Austritts an das Bundesgericht.
Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde ab, wie aus dem auf der Internetseite des Gerichtes veröffentlichten Urteil hervorgeht. Die „az Aargauer Zeitung“ berichtete am Montag über den Entscheid.
Die Beschwerde gegen die APK und gegen das Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht des Kantons Aargau hatten insgesamt 108 Beteiligte, darunter 32 Gemeinden, eingereicht.
Sie sind mit dem von der APK erlassenen Reglement zur sogenannten Teilliquidation nicht einverstanden. Die Beschwerdeführer waren per 2008 aus der Aargauischen Pensionskasse ausgetreten.
Nachzahlungen trotz Austritts
Zum Zeitpunkt des Austritts wies die APK einen Deckungsgrad von nur 90 statt wie vom Bund vorgeschrieben 100 Prozent. Im Reglement legte die APK zusätzlich eine Wertschwankungsreserve von 15 Prozent fest.
Diese zusätzlich von der APK geforderten Zahlungen belaufen sich auf rund 60 Millionen Franken. Die APK hatte das Reglement zur Teilliquidation rückwirkend erlassen.
Das Bundesverwaltungsgericht kommt jedoch zum Schluss, dass die Rückwirkung des Reglementes „als zulässig zu werten“ sei. Im Reglement müsse nicht festgelegt werden, ob der Deckungsgrad 100 oder 115 Prozent betragen müsse.
Rund 100 Betroffene, darunter alle 32 Gemeinden, ziehen den Rechtsstreit an das Bundesgericht weiter. Das sagte deren Rechtsvertreter auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Auch das Aargauische Versicherungsgericht muss sich mit den Konsequenzen des APK-Austritts beschäftigen. Die APK strengte gegen die Gemeinde Rudolfstetten einen Musterprozess an. Die aus der APK ausgetretene Gemeinde sollte der APK rund eine Millionen Franken nachzahlen.
Gemeinden wechselten Pensionskasse
Die Austritte aus der APK waren die Folgen verschiedener Änderungen, die auf den 1. Januar 2008 in Kraft traten. Neben der vollen Ausfinanzierung und einer Wertschwankungsreserve von 15 Prozent hatte das Kantonsparlament einen Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat beschlossen.
32 Gemeinden kamen zum Schluss, dass ein Wechsel der Vorsorgekasse finanzielle Vorteile bringe. Dies sind unter anderem die Einwohnergemeinden Bremgarten, Frick, Muri, Spreitenbach, Wohlen, Würenlos und Zofingen.
Rund ein Fünftel der angeschlossenen Arbeitgebenden hatten per Anfang 2007 den Vertrag mit der APK gekündigt. In der APK sind vor allem Staatsangestellte und Lehrpersonen versichert.