Aargauer Gemeinden müssen frühere «Güselgruben» untersuchen

Rund 180 Aargauer Gemeinden müssen in den kommenden drei Jahren abklären, ob ihre ehemaligen Kehrichtdeponien die Umwelt gefährden. Wenn mit der Sanierung einer «Güselgrube» bis Ende 2017 begonnen wird, so beteiligt sich der Kanton mit 30 Prozent an diesen Kosten.

Rund 180 Aargauer Gemeinden müssen in den kommenden drei Jahren abklären, ob ihre ehemaligen Kehrichtdeponien die Umwelt gefährden. Wenn mit der Sanierung einer «Güselgrube» bis Ende 2017 begonnen wird, so beteiligt sich der Kanton mit 30 Prozent an diesen Kosten.

Damit wird ein Anreiz geschaffen, dass die Gemeinden das Thema der Altlasten rasch angehen, wie das Aargauer Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) am Montag mitteilte.

Von den rund 1200 Deponien, die im kantonalen Kataster der belasteten Standorte eingetragen sind, handelt es sich gemäss BVU bei rund 600 Standorten um Deponien mit einem wesentlichen Anteil Siedlungsabfällen.

In 64 Gemeinden muss bei drei oder mehr Deponien der Sanierungsbedarf geklärt werden, in 116 Gemeinden sind es ein oder zwei Deponien. Nur in 36 Gemeinden besteht bezüglich alter Kehrichtdeponien kein Abklärungsbedarf.

Ein Teil dieser Altdeponien gefährde möglicherweise das Grundwasser oder ein Oberflächengewässer, hält das BVU fest. Bei vielen ehemaligen «Güseldeponien» sei zur Klärung der Situation eine Altlastenuntersuchung nötig.

Kanton und Bund bezahlen 70 Prozent

Der Kanton beteiligt sich an den Kosten dieser Abklärungen mit 30 Prozent. Kantonsbeiträge an eine allfällig nötige Sanierung leistet der Kanton jedoch nur, wenn mit der Sanierung bis Ende 2017 begonnen wird.

Diese Frist ist im kantonalen Einführungsgesetz zum Umweltrecht festgelegt worden, wie das BVU festhält. Der Bund wird sich mit 40 Prozent an den Kosten für die Untersuchung, Überwachung und Sanierung beteiligen. Unter dem Strich können die Gemeinden davon ausgehen, dass Kanton und Bund 70 Prozent der Kosten decken.

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