Aargauer Gemeinden müssen Kinderkrippen mitfinanzieren

Die Aargauer Gemeinden müssen sich nun doch an den Kosten für Kinderkrippen und Mittagstische beteiligen. Das hat der Grosse Rat am Dienstag bei der zweiten Beratung des Kinderbetreuungsgesetzes mit dem Stichentscheid des Grossratspräsidenten Marco Hardmeier (SP) beschlossen.

Die Aargauer Gemeinden müssen sich nun doch an den Kosten für Kinderkrippen und Mittagstische beteiligen. Das hat der Grosse Rat am Dienstag bei der zweiten Beratung des Kinderbetreuungsgesetzes mit dem Stichentscheid des Grossratspräsidenten Marco Hardmeier (SP) beschlossen.

Damit stiess der Grosse Rat seinen Entscheid aus der ersten Beratung um. Damals hatte das Parlament beschlossen, dass sich die Gemeinden freiwillig an den Kosten beteiligen können.

Bei der zweiten Beratung des Gesetzes kam es zu einem Patt. Das Ergebnis lautete 68 zu 68 Stimmen. Grossratspräsident Hardmeier gab dann den Ausschlag für die Kostenbeteiligung.

Das Parlament folgte dem Antrag des Regierungsrates. Die Wohngemeinde muss sich unabhängig vom Betreuungsort nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern an den Kosten beteiligen. SVP und FDP wollten eine Kann-Regelung.

Gemeinden zu Angebot verpflichtet

Das Gesetz verpflichtet die Gemeinden, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule sicherzustellen. Die Aufgabe kann in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden oder Dritten erfüllt werden.

Das beschloss der Grosse Rat mit 68 zu 66 Stimmen. SP, CVP, Grüne, EVP, GLP und BDP setzten sich gegen SVP und FDP durch.

SVP wehrte sich dagegen, dass die Gemeinden verpflichtetet werden, ein Angebot aufzubauen. Die geltende Regelung mit einer Kann-Formulierung reiche aus. Die FDP vertrat den gleichen Standpunkt.

Die CVP erinnerte die FDP daran, dass sich diese vor drei Jahren für eine verbindliche Formulierung eingesetzt habe. Aus der Sicht der CVP braucht es jedoch kein Gesetz mit einer Kann-Formulierung. Notwendig sei ein minimales Gesetz mit verbindlichen Vorgaben.

Es müsse ein Zeichen gesetzt werden für eine Kinderbetreuung auch in den ländlichen Gemeinden, forderte die SP. Eine Kann-Formulierung bringe nichts, machte die EVP klar.

Volk entscheidet

In der Schlussabstimmung wurde das Gesetz gutgeheissen. Den Stichentscheid gab der Grossratspräsidenten Hardmeier, weil es mit 68 zu 68 Stimmen erneut zu einem Patt kam.

Da das Gesetz nicht das notwendige Quorum von 71 Stimmen erreichte, wird die Vorlage automatisch dem Volk zum Entscheid vorgelegt. Der Rat sprach sich zudem für ein Behördenreferendum aus.

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