Aargauer Gemeinden sollen externe Kinderbetreuung anbieten müssen

Die Aargauer Gemeinden sollen verpflichtet werden, eine familienergänzende Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule sicherzustellen. Das schlägt die Regierung vor. Die Benützung der Angebote soll freiwillig sein. Die Gesamtkosten steigen bis im Jahr 2023 um 24,3 Millionen auf knapp 120 Millionen Franken.

Die Aargauer Gemeinden sollen verpflichtet werden, eine familienergänzende Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule sicherzustellen. Das schlägt die Regierung vor. Die Benützung der Angebote soll freiwillig sein. Die Gesamtkosten steigen bis im Jahr 2023 um 24,3 Millionen auf knapp 120 Millionen Franken.

Es brauche eine verbindliche Regelung der familienergänzenden Kinderbetreuung, sagte Regierungsrätin Susanne Hochuli (Grüne) am Freitag vor den Medien in Aarau. Der Staat müsse sich an den gesellschaftlichen Entwicklungen orientieren – und nicht umgekehrt.

Das Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern müsse «bedarfsgerecht» sein, sagte die Vorsteherin des Departement Gesundheit und Soziales. Das Kinderbetreuungsgesetz solle – nach einer erwarteten Volksabstimmung – Anfang Mai 2016 in Kraft treten.

Die Regierung will den Gemeinden die Möglichkeit geben, dass diese die Aufgaben in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden oder Dritten erfüllen können. Die Benützung der Angebote soll freiwillig bleiben. Die Eltern werden gemäss Vorschlag der Regierung die Wahlfreiheit in Bezug auf das Betreuungsangebot und den Betreuungsort haben.

Die Regierung schlägt im Entwurf des Kinderbetreuungsgesetzes vor, dass die Standortgemeinden Vorschriften zur Qualität des Angebotes erlassen und für die Aufsicht zuständig sind. Der Kanton soll jedoch Massnahmen zur Förderung treffen können. So legte der Kanton auch einen über 80-seitigen «Leitfaden für die Praxis» vor.

Eltern und Gemeinden müssen bezahlen

Die Gesamtkosten des bestehenden Angebotes belaufen sich auf 94,3 Millionen Franken. Der Kanton rechnet damit, dass die Kosten bis im Jahr 2023 um 24,3 Millionen Franken steigen werden.

Aktuell fliessen bereits rund 13 Millionen Franken Subventionen der Gemeinden in die familienergänzende Kinderbetreuung. Die geschätzten Mehrkosten der Gemeinden werden 2023 gemäss Regierung zwischen 10,5 Millionen bis 58 Millionen betragen.

Die Eltern sollen an die Gesamtkosten zwischen 47,5 Millionen bis zu 95 Millionen Franken bezahlen. Das entspricht einer Kostenbeteiligung von 40 bis 80 Prozent.

Die Mehrkosten müssten relativiert werden, sagte Regierungsrätin Hochuli. Wenn die Erziehungsberechtigten arbeiten würden, so führe dies zu zusätzlichen Steuereinnahmen. Die Angebote würden auch zur Standortattraktivität von Kanton und Gemeinden beitragen.

Gegenentwurf zur Volksinitiative

Mit dem Kinderbetreuungsgesetz stellt die Regierung einen Gegenentwurf zur kantonalen Initiative «Kinder und Eltern» auf. Der aargauische Lehrerinnen- und Lehrerverband (alv) hatte die Initiative eingereicht.

Die Initiative wolle zu viele Details regeln, hält die Regierung fest. Dem Anliegen solle jedoch grundsätzlich Rechnung getragen werden.

In der Anhörung war der Gegenentwurf der Regierung auf ein unterschiedliches Echo gestossen. FDP und CVP sprachen sich für den Vorschlag aus. Grüne, EVP und BDP zeigten sich nur mässig zufrieden.

SP und der GLP forderten weitreichendere Regelungen. SVP und Wirtschaftsverbände lehnten die Pläne grundsätzlich ab. Eine erste Gesetzesvorlage war Anfang 2012 im Grossen Rat gescheitert.

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