Die Aargauer Gerichte sind im vergangenen Jahr mit 45’000 neuen Fällen eingedeckt worden. Das sind 11 Prozent mehr als 2013 und 63 Prozent mehr als 2012.
Die massive Steigerung sei nicht voraussehbar gewesen, heisst es in einer Mitteilung der Aargauer Gerichte vom Mittwoch. Sie sei vor allem auf neue Aufgaben im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) zurückzuführen.
Die Welle der KESR-Fälle führte bei den familiengerichtlichen Abteilungen der Bezirksgerichte und bei der Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Obergerichts zu personellen Engpässen.
Der Aargauer Grosse Rat lehnte letzten Herbst die Schaffung von elf neuen Stellen für die Familiengerichte ab. Er verlängerte stattdessen nur sieben befristete Stellen bis 2017.
Allerdings wurden die Bezirksgerichtspräsidenten und -präsidentinnen diesen Frühling vom Grossen Rat ermächtigt, über mehr Fälle alleine zu entscheiden. Die entsprechenden Anpassungen des kantonalen Einführungsgesetzes zum KESR treten bereits auf den 1. Juli in Kraft.
In den übrigen Bereichen der Aargauer Justiz war die Belastungssituation gemäss des am Mittwoch veröffentlichten Jahresberichts der Justizleitung ausgeglichen, aber nicht rückläufig. Bei mehreren Bezirksgerichten nahm die Zahl der Straffälle markant zu.
Die Zielvorgaben zur Dauer der Verfahren und zur Fall-Erledigung hätten in diesen Bereichen jedoch grundsätzlich eingehalten werden können. Der Druck im Bereich des KESR habe aber dazu geführt, dass die Effizienz der Rechtsprechung insgesamt infrage gestellt worden sei, moniert die Justizleitung.