Aargauer Gewerkschaftsbund reicht Volksinitiative ein

Der Aargauische Gewerkschaftsbund (AGB) hat seine Volksinitiative für eine kantonale Arbeitslosenhilfe bei der Staatskanzlei in Aarau eingereicht. Das vor vier Monaten lancierte Begehren zählt rund 3300 beglaubigte Unterschriften, wie der AGB am Montag mitteilte.

Der Aargauische Gewerkschaftsbund (AGB) hat seine Volksinitiative für eine kantonale Arbeitslosenhilfe bei der Staatskanzlei in Aarau eingereicht. Das vor vier Monaten lancierte Begehren zählt rund 3300 beglaubigte Unterschriften, wie der AGB am Montag mitteilte.

Die Initiative „Arbeit und Weiterbildung für alle!“ fordert ein kantonales Arbeitslosenhilfegesetz. Dieses soll die Grundlage für Beschäftigungsprogramme und Präventionsmassnahmen schaffen.

Auch soll der Kanton Arbeitsplätze für leistungsschwächere Personen einrichten und Ausgesteuerten weiterhin Taggelder entrichten können. Die kantonale Arbeitslosenhilfe soll gemäss Initiative die Leistungen der Sozialversicherungen und der Sozialhilfe ergänzen.

Damit im Kanton Aargau eine Volksinitiative zustande kommt, müssen innerhalb eines Jahres mindestens 3000 Stimmberechtigte das Begehren unterschreiben.

Parlament gegen Arbeitslosenhilfe

Mit der Initiative reagierte der Gewerkschaftsbund auf einen Parlamentsentscheid. Im vergangenen Dezember hatte der Grosse Rat die Forderung der SP und der Grünen abgelehnt, im Aargau eine kantonale Arbeitslosenhilfe zu schaffen.

Die bürgerliche Mehrheit des Parlamentes stimmte geschlossen gegen die Motion. Der Regierungsrat hatte sich bereit erklärt, die Motion in der unverbindlicheren Form eines Postulates zu prüfen.

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