Aargauer Grossrat will Steuern für Bevölkerung und Firmen senken

Der Aargauer Grosse Rat hat am Dienstag die Steuern für Bevölkerung und Firmen gesenkt. Heftig umstritten war die Steuerentlastung für Firmen ab 2016. Die bürgerliche Mehrheit setzte sie jedoch gegen den Widerstand von SP, Grünen, GLP und EVP durch.

Der Aargauer Grosse Rat hat am Dienstag die Steuern für Bevölkerung und Firmen gesenkt. Heftig umstritten war die Steuerentlastung für Firmen ab 2016. Die bürgerliche Mehrheit setzte sie jedoch gegen den Widerstand von SP, Grünen, GLP und EVP durch.

Die Gewinnsteuer für Firmen im Aargau soll gesenkt werden. Dem Kanton entgehen dadurch Steuereinnahmen von 27 Millionen Franken, den Gemeinden Steuereinnahmen von 11,8 Millionen Franken. Die Entlastung für juristische Personen soll frühestens 2016 in Kraft treten.

Vor allem die SP machte sich gegen die Entlastung für juristische Personen stark. Den Sozialdemokraten stiess sauer auf, dass die Senkung der Gewinnsteuern nach der ersten Beratung der Steuergesetzrevision noch in die Vorlage aufgenommen worden war.

Hingegen wurde die vom Kantonsparlament in der ersten Beratung beschlossene Erhöhung des Pauschalabzuges für Prämien der Krankenkassen aus der Vorlage am Dienstag gekippt. Die SP wollte dies verhindern, unterlag jedoch deutlich.

SP-Fraktionspräsident Dieter Egli sprach vom „traurigsten Kapitel in diesem Trauerspiel“. Er nannte das Verhalten der bürgerlichen Mehrheit „zynisch“. Die Steuergesetzrevision werde vor dem Volk keine Chance haben.

Bei der bürgerlichen Mehrheit des Grossen Rates stiess die SP in der knapp dreistündigen Debatte mit zahlreichen Anträgen jedoch auf taube Ohren. In der Schlussabstimmung nahm das Parlament die Steuergesetzrevision mit 94 zu 45 Stimmen an.

Finanzdirektor Brogli zufrieden

Der Aargauer Finanzdirektor Roland Brogli (CVP) sprach von einem weiteren Meilenstein für die Zukunft des Wohn- und Wirtschaftskantons Aargau. Mit der Vorlage werde der finanzpolitische Spielraum voll ausgeschöpft.

Broglis Ende Februar angekündigter Vorschlag, die Steuerentlastungen ein Jahr später in Kraft zu setzen, wurde angenommen. Die erste Tranche soll 2014, die zweite 2015 gewährt werden. Die SVP unterlag deutlich mit einem Vorstoss, die Steuergesetzrevision früher umzusetzen.

Das letzte Wort zur Steuergesetzrevision wird das Aargauer Stimmvolk haben. Der Grosse Rat nahm ein Behördenreferendum mit 118 zu 8 Stimmen an. Die Abstimmung findet voraussichtlich am 23. September 2012 statt.

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