Aargauer Grossratskommission lehnt JUSO-Volksinitiative ab

Nach dem Aargauer Regierungsrat hat auch die Grossratskommission die JUSO-Volksinitiative „für die Offenlegung der Politikfinanzierung“ ohne Gegenvorschlag abgelehnt. Die Offenlegung der finanziellen Verhältnisse einzelner Kandierenden sei „unverhältnismässig“.

Nach dem Aargauer Regierungsrat hat auch die Grossratskommission die JUSO-Volksinitiative „für die Offenlegung der Politikfinanzierung“ ohne Gegenvorschlag abgelehnt. Die Offenlegung der finanziellen Verhältnisse einzelner Kandierenden sei „unverhältnismässig“.

Es gebe ein gewisses Verständnis für das Bedürfnis nach mehr Transparenz und Missbrauchsbekämpfung in der Politikfinanzierung, teilte die grossrätliche Kommission Allgemeine Verwaltung am Montag mit. Die Volksinitiative überschreite jedoch die Verhältnismässigkeit deutlich.

Für eine grosse Mehrheit der Kommission sei es nicht vorstellbar, dass auf kommunaler Ebene Kandidatinnen und Kandidaten für öffentliche Ämter ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen müssten. Die Offenlegung sowie die Prüfung dieser eingereichten Unterlagen würden gemäss Kommission einen riesigen Aufwand generieren, der unverhältnismässig wäre.

Die Kommission lehnt die Initiative wie der Regierungsrat ohne Gegenvorschlag ab. Um die Initiative umzusetzen, wäre nach Ansicht des Regierungsrates ein enormer Kontrollapparat notwendig. Der Grosse Rat wird voraussichtlich im Mai über die Initiative beraten. Das Volk soll im September entscheiden.

Spenden bis 5000 Franken ausgenommen

Die Aargauer Jungsozialisten hatten ihr Begehren im April 2012 mit 3287 Unterschriften eingereicht. Die Initiative möchte in der Kantonsverfassung verankern, dass die Parteien und Abstimmungskomitees die „wichtigsten Finanzierungsquellen und das gesamte Budget für den betreffenden Wahl- oder Abstimmungskampf“ offenlegen müssen.

Ausgenommen sein sollen Spenderinnen und Spender, deren Zuwendung insgesamt 5000 Franken pro Jahr nicht übersteigt. Alle Kandidierenden für alle öffentlichen Ämter auf kantonaler und für Exekutiven und Legislativen auf kommunaler Ebene sollen zudem ihr Einkommen und Vermögen sowie ihre Interessenbindungen bei der Anmeldung ihrer Kandidatur offenlegen müssen.

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